17.10.2018 - 1 Satzungsbeschluss Bebauungsplan 702 III Kléberg...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und merkt an, dass die Thematik intensiv beraten worden sei. Weiterhin wurden zwei Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt, in diesem Zusammenhang dankt der Vorsitzende den beteiligten externen Beratern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, welche sich mit dem Projekt beschäftigten und die geäußerten Bedenken ernst genommen haben. Dies beträfe zum einen die angesprochene Überlastung des Kreisels als auch die angesprochene Lärmproblematik.

 

Der heute zu beschließende Bebauungsplan sei ein guter Kompromiss, mit dem alle Beteiligten zufrieden sein könnten und es werden Arbeitsplätze gesichert, so der Vorsitzende.

 

Sodann erläutert Frau Arimond (Stadtplanung) das zusätzliche schalltechnische Gutachten. Es geht hier um die sogenannte "Festo-Halle" entlang der Otto-Kaiser-Straße im westlichen Bereich und die Auswirkung von Schall auf die westlich davon liegenden Häuser. Danach wird eine korrigierte Planskizze an die Wand projiziert, welche sowohl entlang der Otto-Kaiser-Straße als auch im Bereich der sog. "Festo-Halle" eine Bebauung beinhaltet. Die Bedenken, dass mehr Schall ankomme, konnte nicht ermittelt werden. Vielmehr komme an den Häusern weniger Schall an, was zu einer marginalen Verbesserung führt (max. bis zu 1 dB), lediglich an den vordersten Häusern erhöhe sich der Schall um 0,1 dB, einem Wert, den das menschliche Gehör nicht wahrnehmen könne. Zusammenfassend könne schalltechnisch festgestellt werden, dass sich nichts an den Schallwerten merkbar ändere.

 

FV Breinig nimmt umfassend Stellung und merkt an, dass lange und ausführlich über die Thematik beraten wurde. Man unterhalte sich nicht über die Realisierung eines neuen Gewerbegebietes sozusagen auf der grünen Wiese, sondern vielmehr über Änderungen in einem bereits bestehenden Gewerbegebiet mit gültigem Bebauungsplan. Die Änderungen seien wichtig für den Standort Festo als auch als Raum für expandierende Unternehmen in der Stadt sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Generierung von Steuereinnahmen für die Stadt, z. B. zur Schaffung von Kindergartenplätzen etc. Dem stünden jedoch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Anwohner gegenüber, so dass alles gegeneinander abgewogen werden müsse. Dies waren schwierige Entscheidungen und man habe lange und kontrovers innerhalb der Stadtratsfraktion diskutiert. Gleichzeitig bedankt er sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für die vielen und konstruktiv geführten Gespräche. Man habe jedoch erwartet, dass die Verwaltung die Eingaben der Bürger zu einem viel früheren Stadium ernst genommen hätte. Die Bürgerinformationsveranstaltung hätte vor 6 – 8 Monaten bereits stattfinden können. Manche Fraktionen resümierten bereits früh, dass man sich nicht beschweren könne, wenn man nahe an ein Gewerbegebiet ziehe, dass dann dort plötzlich Gewerbe entstehe. Dies sei zu kurz gedacht, da die Bürgerinnen Anfang der Neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts beim Einzug die Kleberhallen wahrgenommen haben, gleichzeitig aber davon ausgegangen sind, dass diese dort verbleiben. Als Anfang 2000 ein neuer Bebauungsplan festgelegt wurde beinhaltete dieser Baugrenzen, welche jedoch nicht mit den sichtbaren Hallen als Grenze übereinstimmten. Kein Bebauungsplan wurde in den letzten Jahren so lange und intensiv beraten. Dadurch habe es Verbesserungen gegeben, wie z. B. die Errichtung einer Schallschutzmauer und die Begrünung der Hallenwand. Mit der heutigen Entscheidung werde Baurecht geändert, aber die ersten Hallen werden frühestens Ende 2020 realisiert. Insofern habe man auch Zeit, die langsam wachsenden Verkehrsströme zu beobachten um rechtzeitig darauf reagieren zu können. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen, da dieser sowohl Vorteile für die Bürger als auch für den Investor brächte, da dieser mehr Nettobauland erhalte und andererseits die Bebauung nach "unten" rücke. Jedoch sähe man bei der Hallenhöhe im Bereich des ursprünglich geplanten Regenrückhaltebeckens einen Änderungsbedarf. Die auf der zusätzlich bebaubaren Fläche vorgesehene Hallenhöhe von 16 Meter sollte auf 12 Meter abgesenkt werden. Trotz alledem werden die Bürger durch das sich entwickelnde Gewerbe und die damit einhergehenden Belastungen zusätzlich belastet, so dass man im Laufe der heutigen Diskussion noch einen Änderungsantrag einbringen werde.

 

FV Schmoll bestätigt, dass dieser Bebauungsplan der beratungsintensivste dieser Legislaturperiode gewesen sei und erinnert an die Junisitzung des Rates. Damals sei ein Brief der Anwohner allen Fraktionen zugegangen, welche zum einen die fehlende Bürgerbeteiligung kritisierten, zum anderen einer Interessenvermengung zwischen Stadtverwaltung und Investor. Insoweit war die damalige Vertagung der Entscheidung, die im Übrigen der Vorsitzende selbst vorgeschlagen hatte, die richtige. Von einer Verzögerungstaktik zu sprechen, wie er dies heute der Presse entnommen habe, könne keine Rede sein. Auch seine Fraktion habe viele Besprechungen geführt und sich auch vor Ort mit den Anwohnern unterhalten. Festzustellen sei, dass er zu keinem Zeitpunkt das Gefühl hatte hier werde Wahlkampf betrieben, sondern allen Beteiligten (Fraktionen, Oberbürgermeister und Verwaltung) ginge es um den positiven Abschluss unter Berücksichtigung der vorgetragenen Interessen. Der viermonatige Aufschub gehöre zu einem demokratischen Prozess, den niemand verursacht/verschuldet habe. Er bedanke sich in diesem Zusammenhang für die gute Arbeit der Stadtverwaltung und führt für seine Fraktion aus, dass man der Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen zustimmen werde.

 

FV Berthold stellt fest, dass sowohl die Größe des Projektes und dessen Komplexität viele Fragen aufwerfen. Bei der Gesamtbetrachtung müssten sowohl ökologische, soziale und gesamtstädtische Belange berücksichtigt werden. Als Grüne spreche man sich immer wieder dafür aus, Industriebrachen zu revitalisieren. Man könne zufrieden sein, dass ein Investor diese alten Hallen des Reifenwerkes Kléber abreiße, um moderne Flächen zu realisieren, ohne dass dafür Wald- und Wiesenflächen geopfert würden. Aus ökologischer Sicht sähe der B-Plan vor, bei allen Hallendächern 40 Prozent für Photovoltaik zu nutzen. Dies sei ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz in der Biosphärenstadt. Zuletzt bedankt er sich bei allen Anwohnern. Dieses Projekt sei für die ehrenamtlich tätigen Stadträte eine Lehrstunde in Sachen Baurecht gewesen. Er dankt der gesamten Bauverwaltung und seine Fraktion unterstütze den Beschlussvorschlag inklusive der vorgetragenen Änderungen.

 

BG Albrecht Hauck merkt an, dass viel Zeit ungenutzt vergangen sei, weil man nicht frühzeitig informiert worden war und die Informationen nur tröpfchenweise geflossen wären. Mit einem Projekt dieser Größe sollten am Ende des Prozesses alle gut leben können. Hierzu gehören ein großes Engagement und das Verlassen von altbekannten Wegen. Der Investor sprach im Ausschuss von viel Frequenz. Hier setze die Familienpartei an und erinnere an frühzeitige offensive Kommunikation bei einem Projekt dieser Größe. Die Interessen müssen daher frühzeitig zusammengeführt werden, um auch der Festo die Bemühungen des Rates zu signalisieren. Bessere und frühere Steuerung und Kommunikation hätten bewirkt, dass die Angelegenheit bereits deutlich früher hätte verabschiedet werden können. Er bezieht sich auf die Besprechung vom 27.09.2018 und möchte wissen, was sich seitdem am B-Plan verändert habe. Damals sei den Bürgern ein Ist-Bestand präsentiert worden, mit der Fragestellung, was noch geändert werden könne. Die Bürger hätten dort vorgebracht, dass Festo eine Hallenhöhe von 12 Metern reichen würde und zwar im an die Häuser angrenzenden Bereich. Der Vorsitzende erhielt den Auftrag, ein Gespräch mit Festo und dem Investor zu führen, um das gegenseitige Vertrauen herzustellen. Weiterhin sei eine Gegenüberstellung zwischen altem und neuen Bebauungsplan inklusive der "Verbesserungen" eingefordert worden. Weiterhin sollte ein Primärenergiefaktor von 0,7 eingehalten werden, also das Verhältnis der benötigten Primärenergie zur bereitgestellten der Endenergie, mit dem Ziel Energie möglichst effizient einzusetzen. Hiervon sei im städtebaulichen Vertrag nichts zu sehen. In den Neunziger Jahren sei das dortige Wohngebiet entstanden, geschützt durch einen Wald. Im Jahre 2002 verabschiedete der Stadtrat einen Abwägungsbeschluss, wie damit hiermit umzugehen sei. Man hatte damals die Absicht, den Wald mit seiner Schutzfunktion im Wesentlichen zu erhalten (Schutz vor Lärm, Emission und finanzieller Entwertung). Dieser wurde den Räten im Sommer nicht bekannt. Der in den Jahren 2006/2007 gerodete Wald wurde nicht wieder aufgeforstet. Hier werde sich hinter dem juristischen Begriff der Verjährung verschanzt, jedoch sollte man im Sinne der früheren Ratskollegen dafür sorgen, dass der Wald Wohn- und Gewerbegebiet trennen solle. Die nun avisierte Lärmschutzwand stellt für die Familienpartei das absolute Minimum für eine Zustimmung dar, die Hallenbegrünung sei wichtig, ändere aber nichts an der "bedrückenden" Hallenhöhe in unmittelbarer Nachbarschaft. Man werde die angesprochene Verkehrsproblematik intensiv begleiten, auch wenn diese in die Zuständigkeit des Landes (LfS) falle. Für die Stadt sei es wichtige, zusätzliche Steuereinnahmen durch die Ansiedlung zu erzielen. Gleichzeitig beantragt der BG Albrecht Hauck eine Sitzungsunterbrechung, sobald alle Redebeiträge erfolgt sind.

 

FV Meier verweist auf die ausführlichen Erörterungen der Angelegenheit durch die Vorredner. Es sei wichtig ein wirtschaftsstarker Industriestandort zu bleiben. Niemand in seiner Fraktion habe je kundgetan, die Bürger seien für die Situation verantwortlich. Vielmehr handele es sich hier um eine schwierige Gemengelage. Es gibt bestehendes Baurecht und man habe intensiv ein gesamtstädtisches Interesse abgewogen. Das Gebiet müsse daher vom Investor so modern und fortschrittlich wie möglich weiterentwickelt werden. Es bestehe durch die Realisierung des Projektes die Möglichkeit im Gesamtbereich eine Verbesserung des Verkehrs zu erreichen, welche sich auf die Gesamtstadt auswirke. Es sei wichtig, heute zu einem Satzungsbeschluss zu kommen und seine Fraktion spreche sich im genannten Bereich ebenfalls für eine Hallenhöhe von 12 Metern aus. Zur Kritik an der Kommunikation merkt er an, dass die Bürgerinnen und Bürger die Bedenken sehr früh eingebracht hätten, wobei eine erste Beteiligung im Jahre 2017 stattgefunden habe.

 

SM Schweitzer verweist auf die vorletzte Bürgerversammlung, in der sich die SPD-Fraktion stark für die Bürgerbelange eingesetzt habe. Leider sei bei dieser Veranstaltung kein Vertreter der CDU-Fraktion anwesend gewesen. Diese hätten eher Bürgergespräche vor Ort geführt, dies sei in ihren Augen Wahlkampf und Verzögerungstaktik. Bereits nach der ersten Bürgerbeteiligung hätte das Ganze auf den Weg gebracht werden können und dann wäre Festo noch hier.

 

Die FDP, so der FV Gaa, beteilige sich nicht an gegenseitigen Schuldzuweisungen. Es stehe fest, es existiere ein Gewerbegebiet mit bestehendem Baurecht und es gäbe einen Investor, der dieses Gebiet entwickeln wolle. In den letzten beiden Jahren sei dann seines Erachtens Positives im Sinne der Anwohner erreicht worden. Die Interessen der Anwohner des Investors und des Stadtrates seien berücksichtigt worden. Das bestehende Baurecht erlaube es höher zu bauen, Speditionen zuzulassen und näher an die Wohnbebauung heranzurücken, so dass konsequenterweise dem neuen Bebauungsplan zugestimmt werde. Viele vergessen in der Diskussion über angebliche Wertverluste, dass zum Zeitpunkt der Erschließung die Blieskasteler Straße in diesem Bereich eine Durchgangsstraße gewesen sei. Weiterhin sei fußläufig ein Einkaufszentrum entstanden, so dass man heute von einer deutlichen Wertsteigerung in diesem Bereich sprechen könne. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag inklusive der angesprochenen Änderungen zustimmen.

 

FV Trittelvitz beantragt, dass der anwesende Vertreter des Investors zu den angestrebten Änderungen Stellung nehmen kann.

 

Der Vorsitzende bittet zuerst um Stellung des Änderungsantrages durch die CDU-Stadtratsfraktion, damit der Investor hierzu Stellung nehmen kann.

 

SM Magenreuter verliest sodann vorstehend abgedruckten, geänderten Beschlussvorschlag in Bezug auf die zulässige Höhe.

 

Herr Schröder (Investorvertreter) erläutert nochmals, dass er seit 25 in dieser Branche tätig sei und jährlich etwa vier bis fünf Bebauungsplanverfahren betreue. Diese dauern in der Regel 1 bis 4 Jahre, so dass man sich hier noch im zeitlichen Korridor befände. Er hätte sich gewünscht, die Bedürfnisse der Anwohner wären bereits vor einem Aufstellungsbeschluss berücksichtigt worden. Man sei bereits in Gesprächen mit regional ansässigen Unternehmen. Die Aussage des SM Schweitzer, wonach Festo weg sei, könne er jedoch nicht bestätigen, da die Gespräche abgebrochen wurden. Festo räume derzeit mit Schenker die Bestandsflächen. Es gäbe Alternativen in Alzey, Bierbach und Metz. Wichtig für jeden Investor/jedes Unternehmen sei die Frage wann gestartet werden könne und wie man Rechtssicherheit in Form eines Bebauungsplanverfahrens erhält. Dies habe sich hingezogen, daher habe man die Gespräche abbrechen müssen; man werde jedoch alles versuchen, um Festo halten zu können. Die Änderungen könne man mittragen, man müsse noch ein paar Maße aufnehmen wie weit die 12-Meter-Einklinkung erfolgen solle. Es handele sich hier um ein gedachtes Baufeld und man wisse heute nicht, ob man an dieser Stelle das Gebäude so errichten werde.

 

Sodann wird die Sitzung auf Antrag des BG Albrecht Hauck um 20:00 Uhr unterbrochen. Der Vorsitzende setzt die Sitzung nach Beendigung der Sitzungsunterbrechung um 20:22 Uhr fort.

 

Der Vorsitzende verliest sodann den ersten Teil der zu fassenden Beschlüsse und wird durch den Vortrag des SM Magenreuter um die Änderungen ergänzt.

 

FV Breinig bedankt sich bei Herrn Schröder für das kurzfristige Erscheinen und die finanzielle Zusage in Bezug auf die durchzuführenden Maßnahmen zur Senkung der Lärmemissionen.

 

Sodann fasst der Stadtrat vorstehenden geänderten Beschluss.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern und dem Investoren-Vertreter und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.

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  1. Änderung der Planung

Der Bebauungsplan wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im südlichen Bereich des "GE" die Höhe der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung der geplanten Terrassierung auf eine maximal zulässige Oberkante von 267,5 m ü. NHN festgesetzt wird.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Unterlagen zum Bebauuungsplan (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) werden entsprechend angepasst.

  1. Billigung des städtebaulichen Vertrages

Dem Abschluss des gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) erstellten Vertrages - städtebaulicher Vertrag und Vertrag zur Planungskostenübernahme - mit dem Vorhabenträger der SAAR IV S.à r.l., 6 Rue Eugène Ruppert, 2453 Luxemburg, - wird  - unter Berücksichtigung der Änderungen aus Punkt 1 - zugestimmt.

Anlage 1 -Städtebaulicher Vertrag- ist Teil des Beschlusses.

 

  1. Abwägungsbeschluss

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 702 III "Klébergelände Nord" gemäß der beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung unter Berücksichtigung der Änderungen aus Punkt 1 beschlossen. Anlage 2  -Abwägungsvorlage- ist Teil des Beschlusses.

 

  1. Satzungsbeschluss

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 702 III "Klébergelände Nord" bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil unter Berücksichtigung der Änderungen aus Punkt 1 als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Anlage 3 -Planzeichnung einschließlich Textteil-, Anlage 4 -Begründung zum Bebauungsplan und Anlage 5 -textliche Festsetzungen- sind Teil des Beschlusses.


  1. Lärmschutz

Um die Lärmimmissionen durch Verkehr im Wohngebiet „Obere Blieskasteler Straße“ zu verringern, ist

 

  1. zwischen dem Knotenpunkt Kreisverkehr L 111 / Parallelstraße und dem Knotenpunkt Parallelstraße / Otto-Kaiser-Straße eine geeignete Lärmschutzeinrichtung von ausreichender Höhe zu prüfen, und sind

 

  1. im westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 702 I („Klébergelände Süd“) Schutzmaßnahmen vor Verkehrsemissionen zu prüfen,

 

sowie sind

 

  1. Maßnahmen zur Senkung der durch die BAB 6 verursachten Lärmemissionen im Stadtgebiet zu eruieren.

 

Alle drei Punkte sollen im zuständigen Ausschuss unter den Aspekten "technische Maßnahmen", "organisatorische Maßnahmen", "Finanzierung" und "Zeitplan zur Umsetzung" dargelegt werden. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, den Investor zu einer finanziellen Beteiligung zu bewegen.

 

  1. Kreisverkehr

Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah in Gespräche mit dem LfS einzutreten mit dem Ziel, für einen optimierten Verkehrsfluss am Kreisverkehr L 111 zu sorgen. Potentielle Maßnahmen wie die vorgestellte Bypass-Regelung sind auf Kostenrahmen, Finanzierungsmöglichkeiten sowie Zeitplan zur Umsetzung zu prüfen. Die Ergebnisse sollen im zuständigen Ausschuss vorgelegt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür.

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Anlagen zur Vorlage

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