03.05.2018 - 3 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Ohne weitere Diskussion ergeht vorstehender Beschluss.

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Der nachstehenden Änderungssatzung wird zugestimmt:

 

2. Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert

 

Aufgrund des § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 454) in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840), hat der Stadtrat der Stadt St. Ingbert in seiner Sitzung vom TT.MM.JJJJ folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert vom 15.10.2015, geändert durch Satzung vom 07.12.2017, wird wie folgt geändert:

 

1. § 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Für die Ermittlung der Einsatzstunden gilt, dass der Einsatz von Personen sowie Fahrzeugen und Geräten je angefangene 15 Minuten berechnet wird.“

 

2. Das Verzeichnis über Kostenersatz und Gebühren zu § 2 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert erhält folgende Fassung:

„I. Personalkosten:

Je Einsatz-, Dienst- oder Arbeitsstunde werden erhoben für:

 

I.1. eine hauptamtliche, vollzeitbeschäftigte Einsatzkraft (Gerätewart)

 

46,00

I.2. eine nebenamtliche Einsatzkraft

 

31,59

I.3. Brandsicherheitswache, pro Person

 

12,50

I.4. Serviceleistungen an Brandmeldeanlagen (Aufschaltung, Überprüfung, Änderung etc.), pro Person

 

 

58,90

I.5 Soweit bei gebührenpflichtigen Einsätzen Reisekosten, Tagesgelder und     Übernachtungsgelder oder Kosten der Verpflegung anfallen, werden diese in Höhe der Selbstkosten in Rechnung gestellt“

II. Sachkosten

II.1. Fahrzeuge

Je Einsatzstunde werden erhoben für:

 

  1. Drehleiter DLA(K) 23-12

 

236,00

  2. Rüstwagen RW

 

126,00

  3. Großtanklöschfahrzeug GTLF 24/48

 

108,00

  4. Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20

 

93,00

  5. Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, Löschfahrzeug 20

 

88,00

  6. Einsatzleitwagen ELW

 

56,00

  7. Gerätewagen Gefahrgut GW-G

 

52,00

  8. Gerätewagen GW-M

 

46,00

  9. Löschfahrzeug LF 8/6

 

41,00

10. Ölsanimat

 

33,00

11. Löschhilfeleistungsfahrzeug LHF 16/25

 

31,00

12. Löschfahrzeug LF 8

 

31,00

13. Mannschaftstransportwagen MTW, Mehrzweckfahrzeug MZF

31,00

14. Kommandowagen KdoW

19,00

II.2 Türöffnungen

 

 

Türöffnungen werden einschließlich der Wiederherstellung der Verschlusssituation (inkl. Material) berechnet

 

pauschal

 

50,00

II.3 Materialverbrauch

 

 

Verbrauchsmaterial wie Wasser, Pulver, Schaumbildner, Kohlensäure, Stickstoff, Sauerstoff, Ölbindemittel, Filter u. ä. wird zu Tagespreisen in Rechnung gestellt.

 

II.4 Bescheinigungen, Gutachten

 

 

Gebühren für Gutachten und Bescheinigungen werden nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Mittelstadt St. Ingbert in der jeweiligen geltenden Fassung erhoben.

 

II.5 Ersatz von feuerwehrtechnischen Geräten und Einsatzkleidung

Bei Einsätzen beschädigte oder unbrauchbar gewordene feuerwehrtechnische Geräte und Einsatzkleidung werden in Höhe der Reparatur- bzw. Ersatzbeschaffungskosten in Rechnung gestellt, es sei denn dass der Schaden oder die Unbrauchbarkeit auf unsachgemäße Bedienung oder normalen Verschleiß zurückzuführen ist.“

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

St. Ingbert, TT.MM.JJJJ

 

 

Hans Wagner

Oberbürgermeister

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?TOLFDNR=20295&selfaction=print