07.12.2017 - 14 Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungspl...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

 

Nach der Sitzungsunterbrechung wird die Sitzung fortgesetzt.

 

FV Meier führt aus, dass sich die gegenüber dem Projekt vorhandene grundlegende Ablehnung weiter verstärkt habe. Das Heranrücken von sensibler Wohnnutzung an Gewerbenutzung als auch die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten durch den Verkehr führen zu einer Ablehnung des Vorhabens.

 

Sodann fasst der Stadtrat vorstehenden Beschluss.

Reduzieren

Beschluss:

 

  1.               Billigung des städtebaulichen Vertrages

Dem Abschluss des gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) erstellten städtebaulichen Vertrages zur Durchführung des Vorhabens mit dem Vorhabenträger Pflegewohnstift St. Ingbert GmbH & Co. KG, Saarbrücken wird zugestimmt.

Anlage 1 - Durchführungsvertrag - ist Teil des Beschlusses.

 

  1. Abwägungsbeschluss

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) werden die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 601 "Altenwohnstift am Beckerturm" gemäß der beiliegenden Vorlage gewägt. Das Abwägungsergebnisses ist in die Planung zu übernehmen.

Anlage 2 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.

 

  1. Satzungsbeschluss

Gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 601 „Altenwohnstift am Beckerturm“ bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Anlage 3 - Planzeichnung einschließlich Textteil- und Anlage 4 - Begründung zum Bebauungsplan – sind Teil des Beschlusses.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  28

Ablehnung:  12

Enthaltung:  00

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?TOLFDNR=19845&selfaction=print