08.12.2016 - 6 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen - Erneuerun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 08.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Straßen (62)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
FV Meier erläutert, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom 04.12.2014 unter dem Tagesordnungspunkt <Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik> VO/0587/14/1 der Umstellung zugestimmt habe. Der Beschluss lautete damals "… die Verwaltung wird beauftragt, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in der dargelegten Weise umzusetzen.
Bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sind die Voraussetzungen für eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht gegeben. Deshalb werden die Bürger nicht an den Kosten der Umstellung beteiligt."
Seine Fraktion störe sich daran, dass entgegen der damaligen Beschlusslage nun doch Straßenausbaubeiträge erhoben würden.
Frau Uhl (Rechnungsprüfung) führt hierzu aus, dass hier zwischen 2 Varianten zu unterscheiden sei. Im Falle des reinen Austausches des Koffers (Leuchteinheit) unter Beibehaltung des Laternenmastes ist nicht beitragsfähig. Im vorliegenden Falle gehe es jedoch um die grundlegende Erneuerung der Beleuchtungsanlagen (Koffer, Masten, Fundamente, Kabel), welche erhebungspflichtig seien.
FV Meier drückt seine Verwunderung hierüber aus, da dies damals auch nie so kommuniziert worden sei.
Der Vorsitzende wirft ein, dass je Grundstück von den Eigentümern Beträge zwischen 90 Cent und 15 Euro erhoben würden.
Sodann lässt er über vorstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Gemäß § 3 Absatz 3 und 4 der Satzung der Mittelstadt St. Ingbert über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen vom 11. Dezember 1990, geändert durch Satzung vom 17. Februar 1998 und 9. April 2003 (Straßenausbaubeitragssatzung), wird zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Rosen-, Tulpen- und Nelkenstraße die Straßenart und der Stadtanteil am beitragsfähigen Aufwand wie folgt festgesetzt:
Rosenstraße als Anliegerstraße 50 %
Tulpenstraße als Anliegerstraße 50 %
Nelkenstraße als Anliegerstraße 50 %
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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