08.12.2016 - 2 Verlegung der St. Ingberter Kirmes 2017

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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  1. Die Marktordnung der Stadt St. Ingbert wird in § 1 Absatz 4 wie folgt ergänzt:

 

„Aus wichtigen Gründen können die Märkte auf andere Plätze verlegt werden oder im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden und dem jeweiligen Ortsrat zu anderen Zeiten stattfinden.“

 

  1. Dem Antrag des Saarländischen Schaustellerverbandes, den Beginn der Kirmes 2017 in St. Ingbert auf Samstag, den 14. Oktober 2017, zu verlegen, wird stattgegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür. 

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Anlagen zur Vorlage