18.11.2015 - 2 Beweidungsprojekt im Naturschutzgebiet "Glashüt...

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Protokoll:

 

Der Vorsitzende beginnt, es sei soweit alles auf den Weg gebracht. Die Stadt müsste noch die nötigen Gelder zur Verfügung stellen.

Es seien Ansprechpartner vom NABU und der Naturlandstiftung Saar anwesend, die für Fragen zur Verfügung stehen.

 

StM Dr. Monzel erwähnt die damalige Problematik, dass durch die hohe Parzellierung und die Vielzahl an Eigentümern, die zum Teil auch nicht ermittelt werden konnten, das Projekt verzögert wurde. Er fragt nach, ob die Eigentumsverhältnisse inzwischen geklärt seien.

Er möchte wissen, ob sämtliche Fördermöglichkeiten, die für solche Projekte zur Verfü­gung stehen ausgeschöpft worden seien.

StM Dr. Monzel fragt nach dem Grund, warum die Beweidungsfläche damals mit 30 und jetzt mit 17 ha angegeben sei.

 

Herr Veith, Naturlandstiftung Saar antwortet, ursprünglich war angedacht in einer Grö­ßenordnung von 30 ha zu beweiden. Die Grundstückssituation stelle sich im Rohrbach­tal äußerst kompliziert dar. In den Unterlagen sei ersichtlich, wie die Parzellenstruktur laufe. Vor dem Hintergrund wurde jetzt eine Fläche ausgewählt, über die tatsächlich Verfügbarkeit bestehe, d. h. es seien zum einen Flächen, die sich im Eigentum der Stadt St. Ingbert befinden und die die Flächen dem Landwirt zur Verfügung stelle.

Die Naturlandstiftung habe, nachdem sie im letzten Jahr dieses Projekt vorgestellt und die Stadt St. Ingbert das Vorhaben begrüßt habe, in Absprache mit dem Umweltministerium und der Stadt St. Ingbert verschiedene Eigentümer angefragt und zum Stand heutiger Tag wurden rund 40.000 € an Grunderwerb investiert mit Unterstüt­zung des Landes aus einem ihrer Förderprogramme.

Knapp 3,5 ha Fläche konnte angekauft werden. Darüber hinaus haben sich einige Ei­gentümer bereiterklärt, Flächen an die Naturlandstiftung zu verpachten. Die Naturland­stiftung würde die Flächen die sie im Eigentum habe zuzüglich der Pachtflächen an den beteiligten Landwirt weitergeben. Das sei das Gesamtkonzept, was dahinterstehe. Von daher wären diese 17 ha, wie sie jetzt vorgesehen seien, eine sogenannte machbare Beweidungsfläche.

Es gebe auch einige Eigentümer, die bereits signalisiert haben, in ein bis zwei Jahren zu verkaufen und es sei also denkbar, das Projekt in Richtung Rohrbach zu erweitern.

 

Herr Veith erklärt auf Nachfrage des StM Reiß, das Umweltministerium habe einen Be­scheid erlassen als Ausnahmegenehmigung für die Beweidung und in diesem Bescheid sei der Ablauf 30.09.2018 vorgesehen, wobei von Seiten des Ministeriums diese Aus­nahmegenehmigung jederzeit verlängert werden könne.

Es könne kein Pachtvertrag abgeschlossen werden, der länger laufe als die Ausnahme­genehmigung des Ministeriums.

Das Ministerium wolle innerhalb dieser zwei Jahre prüfen, ob die Beweidung negative Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet habe. Das sei der Grund der Befristung.

 

Herr Veith erläutert, die sogenannte Ersteinrichtung des Zaunes und die Einrichtung des Gesamtgeländes werden ca. 20.000 € kosten.

5.000 € seien veranschlagt für den Bereich der Entbuschung und 5.000 € für die Öffent­lichkeitsarbeit, d. h. das Projekt müsse nach außen hin auch vermarktet werden. Dafür seien 5000 auch nochmal eingesetzt, Es seien entsprechende Tafeln vorgesehen, um auch den Bürgern das Thema näher zu bringen.

 

Geschäftsbereichsleiter Ruck antwortet auf Nachfrage des FV Berthold, die Deckung wurde mehr oder weniger aus Mitteln des Geschäftsbereiches 6 vorgeschlagen – "Ein­richtung eines Tourismusbüros" meinte die Erstellung eines Tourismuskonzeptes.

Es war bisher kein Geld für dieses Projekt im Haushalt eingestellt. Es gab einen Be­schluss, dass der Bauausschuss das Projekt begrüße und positiv begleite unter der Vo­raussetzung, dass Gelder im Haushalt bereitgestellt werden.

Seitens der Stadtplanung wurden Gelder aus dem Ergebnishaushalt für die Einrichtung eines Tourismusbüros zur Verfügung gestellt.

 

Herr Veith merkt auf Nachfrage des StM Dr. Monzel an, Naturschutzbund und Natur­landstiftung seien nicht Träger des Projektes und damit nicht in der Lage, Fördermittel zu beantragen. Genauso sei es für den NABU nicht möglich. Wenn die Stadt als Träger des Projektes auftrete wäre es denkbar, eine Förderung zu bekommen.

 

Frau Böhme, NABU betont, es sei keine Selbstverständlichkeit, dass ein Landwirt zur Verfügung stehe, der diese Beweidung sicherstellen könne. Ohne Unterstützung durch Herrn Sander wäre die Umsetzung dieses Projektes nicht möglich.

Der Verein "NABU" sei mit 2.500 € in Vorlage getreten, um zu zeigen, es sei ihm ernst mit der Stadt diese Kooperation einzugehen.

 

StM Dr. Monzel beantragt die Prüfung der Verwaltung nach weiteren Fördermöglichkei­ten und er stellt den Antrag für einen alternativen Deckungsvorschlag aus der Haus­haltsstelle "Einrichtung der Kinowerkstatt in der Neuen Baumwollspinnrei"

Beigeordneter Schmitt ergänzt diesen mit der Aufforderung an die Verwaltung, im nächsten Haushalts-Entwurf diese Mittel wieder vorzusehen.

 

FV Meier bittet um getrennte Abstimmung der einzelnen Beschlüsse.

 

Abschließend dankt der Vorsitzende Frau Böhme und Herrn Veith, dass sie für Fragen zur Verfügung gestanden haben.

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Beschlüsse:

 

  1. Die Stadt St. Ingbert stellt Finanzmittel in Höhe von 30.000 Euro für die Ersteinrich­tung der Infrastruktur des Beweidungsprojektes im Naturschutzgebiet Rohrbachtal (Errichtung eines Zaunes, Rodung einiger Bäume, Beschilderung) zur Verfügung. Weitere laufende Kosten entstehen der Stadt nicht.

Die Deckung der Mittel erfolgt aus der Haushaltsstelle 5.7.50.01/6657.782600 (Einrichtung eines Tourismusbüros).

 

1.1 Die Stadt St. Ingbert stellt Finanzmittel in Höhe von 30.000 Euro für die Ersteinrich­tung der Infrastruktur des Beweidungsprojektes im Naturschutzgebiet Rohrbachtal (Errichtung eines Zaunes, Rodung einiger Bäume, Beschilderung) zur Verfügung. Weitere laufende Kosten entstehen der Stadt nicht.

Die Deckung der Mittel erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.5.01/1605.782600 (Einrichtung der Kinowerkstatt in der Neuen Baumwollspinnerei)

Ansatz 100.000 (Übertragung)

 

mit der Aufforderung an die Verwaltung, diese Mittel im neuen HH-Entwurf wieder vorzusehen

 

 

  1. Die Stadt St. Ingbert unterzeichnet den beiliegenden Kooperationsvertrag (nach Prüfung aller Fördermöglichkeiten) und wird somit Projektpartner des Beweidungs­projektes.

 

  1. Die Stadt St. Ingbert verpachtet die in der Anlage dargestellten Grundstücke zur Bewei­dung an Herrn Edgar Sander.

 

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Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1. mit Deckungsvorschlag "Einrichtung eines Tourismusbüros"

Zustimmung:  5

Ablehnung:  10

Enthaltung:    0

 

 

zu 1.1 mit Deckungsvorschlag "Einrichtung der Kinowerkstatt in der Neuen Baumwollspinnerei"

Zustimmung: 10

Ablehnung:   4

Enthaltung:   1

 

 

zu 2. mit dem Zusatz " nach Prüfung aller Fördermöglichkeiten "

- einstimmig dafür -

 

zu 3.

- einstimmig dafür -

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Anlagen zur Vorlage