26.08.2025 - 2 Geschäftsordnung Stadtrat - Ferienausschuss

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss.

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Beschluss:

 

In "Anlage D: Beschluss des Stadtrates bzgl. Bildung von Ausschüssen und deren Zuständigkeiten" werden

  • der Beschlussauszug vom 04.07.2019 ersetzt durch den Beschlussauszug vom 09.07.2024
  • beim "Haupt-, Personal- und Finanzausschuss" in der Beschreibung der Zuständigkeit der Passus "alle gesetzlich nicht dem Stadtrat vorbehaltenen Aufgaben sowie" ergänzt und erhält somit folgende Fassung:

"Zuständigkeit nach § 48 KSVG für Personal- und Finanzangelegenheiten sowie Angelegenheiten nachfolgender Produkte entsprechend § 32 "Aufgabenübertragung an die Ausschüsse" dieser Geschäftsordnung. In der Ferienzeit übernimmt der Ausschuss zur Aufrechterhaltung eines geregelten Geschäftsgangs als Ferienausschuss alle gesetzlich nicht dem Stadtrat vorbehaltenen Aufgaben sowie die Aufgaben der anderen Ausschüsse mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses."

In "Anlage F: Aufgabenübertragung an die Ausschüsse" wird

  • Buchstabe u) ergänzt um "sowie in allen nicht dem Stadtrat gesetzlich vorbehaltenen Angelegenheiten. Die Beschlüsse des Ferienausschusses sind dem Stadtrat in der nächsten regulären Sitzung mitzuteilen." und erhält somit folgende Fassung:

"u) Ein ggfs. notwendiger Ferienausschuss beschließt endgültig unabhängig von den Wertgren-zen nach a) - f)  sowie m) sowie in allen nicht dem Stadtrat gesetzlich vorbehaltenen Ange-legenheiten. Die Beschlüsse des Ferienausschusses sind dem Stadtrat in der nächsten re-gulären Sitzung mitzuteilen."

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

41

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?TOLFDNR=1010075&selfaction=print