17.06.2025 - 14.1 Förderung Schwimmsport treibende Vereine
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.1
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 17.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:06
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Vereine (08-15)
- Bearbeiter:
- Thea Holzer
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
FV Raber bedankt sich zunächst für die Aufnahme und Lösungsfindung zu dem Thema und beantragt zu Punkt 1 die Aufnahme der Förderung ähnlicher Formate, was aber nach entsprechendem Wunsch der SPD Stadtratsfraktion im vorangegangen Fachausschuss in der aktuellen Beschlussvorlage bereits aufgenommen wurde. Weiterhin beantragt er unter Punkt 4 die Erhöhung der Vereinsförderung auf 40% bereits ab 2026. Der Vorsitzende fasst nochmals die einzelnen Schritte bis zu dem nun vorliegenden Ergebnis zusammen und lässt nach anschließender Diskussion über die Vorlage abstimmen. Die Abstimmung über den Änderungsantrag hält er nicht für erforderlich, da die Vorlage weitergehend sei. Der Protest von FV Raber über dieses Vorgehen wird zu Protokoll genommen.
Beschluss:
1. Sonderzuschüsse „Seepferdchen“ und „Schwimmabzeichen Bronze“
Die Stadt St. Ingbert stellt ab dem Jahr 2025 jährlich einen Betrag von insgesamt 4.000 € für
nicht-kommerzielle, in St. Ingbert ansässige Schwimmsport treibende Vereine bereit. Dieser
Betrag wird aufgeteilt:
1. für den Erwerb des Seepferdchens
2. für den Erwerb des Schwimmabzeichens in Bronze
3. für vergleichbare Formate zur Schwimmausbildung
Die Auszahlung erfolgt anteilig pro tatsächlich erfolgreich abgenommenem Abzeichen.
2. Rahmenbedingungen:
1. Doppelerwerb ist ausgeschlossen. Bei Verstößen kann der Verein im Ermessen der
Verwaltung von der Förderung ausgeschlossen werden.
2. Ein standardisiertes Formular ist durch die Vereine einzureichen, inklusive
Kontaktdaten der Eltern und deren Einwilligung zur Kontaktaufnahme durch die
Verwaltung
3. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Seepferdchens und des
Schwimmabzeichens Bronze sollen zur städtischen Sportlerehrung eingeladen
werden.
4. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Folgejahr.
3. Sonderzuschuss „Rettungsschwimmer“
Für den Erwerb bzw. aktiven Erhalt des Rettungsschwimmerabzeichens in Silber oder Gold wird ein jährlicher Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 € bereitgestellt. Auch dieser wird anteilig unter allen qualifizierten Vereinen aufgeteilt.
4. Erhöhung der Vereinsförderung für Schwimmvereine:
Die Förderung nicht-kommerzieller schwimmsporttreibender Vereine soll ab 2026 wie folgt
angepasst werden:
1. 2026: 30 % (bisher 25 %)
2. 2027: 35 %
3. 2028: 40 %
Eine Evaluation der Maßnahme soll im Jahr 2030 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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602 kB
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