17.06.2025 - 9 Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 "Kindergarten im Ste...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung einstimmig nachstehenden Beschluss.

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Beschluss:

 

  1. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 "Kindergarten im Stegbruch" im Stadtteil Rohrbach gemäß beiliegender Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage ist Teil des Beschlusses.
  2. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 "Kindergarten im Stegbruch", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen – Satzung – werden gebilligt. Anlage 2 – Planzeichnung (Teil A) und Texteil (Teil B), Anlage 3 – Begründung, Anlage 4 – Umweltbericht, Anlage 5 – Verkehrsgutachten sind Teil des Beschlusses.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

42

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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