03.12.2024 - 8.1 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der rechtlichen Vorgaben bei abschließenden Stadtratsbeschlüssen über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Oberbürgermeisters muss der Vorsitz durch den Oberbürgermeister abgegeben werden, so der Vorsitzende einleitend. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass die Beigeordneten Backes Nadine, Hauck Albrecht und Schmitt Markus gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 KSVG kein Stimmrecht im Rechnungsprüfungsverfahren haben und auch nicht den Vorsitz übernehmen können, da ihnen im Haushaltsjahr 2022 ein Geschäftszweig zugewiesen war. Auf Vorschlag von FV Dr. Breinig übernimmt SM Heintz den Vorsitz, nachdem das Gremium dem Vorschlag einstimmig zugestimmt hatte.

SM Heintz erläutert kurz die Vorlage. SM Wagner beanstandet, dass der Jahresabschluss nicht innerhalb der gesetzlichen vorgegeben Fristen vorgelegt wurde. Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat einstimmig nachfolgenden Beschluss ohne Teilnahme der anwesenden Beigeordneten.

 

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Beschluss:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG mit einer Bilanzsumme von 310.500.653,39 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.756.796,71 € festgestellt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage