08.10.2024 - 3 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungspl...

Beschlussart:
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Beschluss:

Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), rechtsverbindlich seit 20.01.2024, zur Überschreitung der Traufhöhe um max. 1 m unter Einhaltung der festgesetzten maximalen Firsthöhe für alle Baugrundstücke des Bebauungsplanes, wird, wie bereits mit den Fraktionen abgestimmt, zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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