25.04.2024 - 7 Bebauungsplan Nr. Ro 12.06 „Quartier im Stegbru...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache wird der Beschluss gefasst

 

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Beschluss:

 

  1. Städtebaulicher Vertrag: Dem städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Vorhabenträger wird zugestimmt. Anlage 9 ist Teil des Beschlusses.
  2. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß der beiliegenden Vorlage wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. Ro 12.06 „Quartier im Stegbruch“ und zur Flächennutzungsplanteiländerung „Gemischte Baufläche Stegbruch“ sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.
  3. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. Ro 12.06 „Quartier im Stegbruch“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung und dem Umweltbericht, als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen – Stand Satzung – werden gebilligt. Die Anlagen 4 bis 8 sind Teil des Beschlusses.
  4. Feststellungsbeschluss: Die Flächennutzungsplanteiländerung "Gemischte Baufläche Stegbruch", bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit Umweltbericht, wird gemäß § 2 BauGB festgestellt und als solche beschlossen. Anlage 2 – Planzeichnung einschließlich Textteil – und Anlage 3 – Begründung mit Umweltbericht – sind Teil des Beschlusses.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage