23.11.2023 - 6 Auswirkungen Landesentwicklungsplan Neubaugebie...

Beschlussart:
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FV Schmitt bemängelt, dass der dargestellte Landesentwicklungsplan keine Weiterentwicklung für den Stadtteil Oberwürzbach beinhalte und erfragt, wie die Anforderungen für Oberwürzbach umgesetzt werden können. Zudem verweist er auf die Bereiche "Ommersheimer Straße" für Wohnbebauung und "Am Kesselwald" für Gewerbe und Wohnen, mit Hinweis auf das Wohnbauflächenentwicklungskonzept der Verwaltung.

 

Frau Del Fa entgegnet, dass die angedachten Flächen in Oberwürzbach wenig geeignet seien und dass andere Flächen im Stadtgebiet priorisiert werden. Zudem erklärt sie, dass es fraglich sei, ob der Landesentwicklungsplan angepasst werden könne. Dennoch werde seitens der Verwaltung nun zeitnah mit der Landesplanungsbehörde geklärt werden, ob einer Wohnbebauung entlang der Ommersheimer Straße (als Wohnbaufläche im Wohnbauflächenentwicklungskonzept auch entsprechend dargestellt) planungsrechtliche Bedenken gegenüberstehen. Danach würden ggfls. Eigentümergespräche eingeleitet werden.

 

OM Sauer bringt an, dass die Priorisierung der Flächen in Oberwürzbach bereits beschlossen sei.

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