19.10.2023 - 4 Anpassung der Friedhofssatzung zur Genehmigung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 19.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtgrün und Friedhofswesen (64)
- Bearbeiter:
- Christian Lambert
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachstehenden Beschluss.
Beschluss:
Die vom Stadtrat am 11.05.2023 (Vorlage 2023/0799 BV) verabschiedete Friedhofssatzung wird folgendermaßen geändert:
- "§13 Ruhezeiten" erhält folgende Fassung:
§ 13 Ruhezeiten
- Die Ruhezeit für Körperbestattungen beträgt 20 Jahre. Die Ruhezeit beträgt bei Leichen von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, mindestens 15 Jahre
- Für Aschen Verstorbener gilt eine Mindestruhefrist von 15 Jahren.
- "§13a Ruherecht für Angehörige der Bundeswehr" entfällt
- "§ 20 Ehrengrabstätten" erhält folgende Fassung:
§ 20 Ehrengrabstätten
- Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt ausschließlich der Stadt St. Ingbert.
- Die Vorschriften des Gesetzes für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben unberührt. Für Ehrengräber von Angehörigen der Bundeswehr gilt das saarländische Bestattungsgesetz.