26.09.2023 - 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 308.01 "Ehe...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Die Ortsvorsteherin übergibt das Wort an Frau Del Fa, Leitung Abteilung– Stadtentwicklung, Demografie und Mobilität.

 

Frau Del Fa erklärt, dass sich der Beschlussvorschlag an den bereits vorgestellten Präsentationen orientiere und dass lediglich kleine Anpassungen vorgenommen wurden.

Anschließend stellt sie die vorgelegte Planzeichnung vor und berichtet, dass man sich in der frühzeitigen freiwilligen Beteiligung befinde und dass der Bauherr bereits den Bauantrag gestellt habe. Geplant sei die Offenlage in der kommenden Woche und das Erreichen der Planreife im November 2023.

 

FV Woll spricht die Starkregenkartierung und Versickerungsflächen des Bereiches an und betont in diesem Zusammenhang, dass das Bestehenbleiben der Grünflächen notwendig sei.

 

Frau Del Fa entgegnet, dass alle benötigten Gutachten eingeholt wurden und dass die Maßnahme grünorientiert gestaltet werde, man jedoch die Tiefgarage darunter beachten müsse.

 

FV Raber spricht sich ebenfalls für genügend Versickerungsflächen aus. Zudem erfragt er, ob ein Biergarten und Toiletten in der Planung enthalten sind und ob die Möglichkeit bestünde, mehr Wohneinheiten möglich seien. Außerdem weist er auf sozialen Wohnungsbau hin, den der Ortsrat angebracht hat.

 

Frau Del Fa entgegnet, dass der Biergarten Planzeichnung nicht explizit dargestellt sei und die Toilettenanlage außerhalb des Geltungsbereiches liege und daher nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanes sei.

Für die Wohneinheiten sei die maximal mögliche Anzahl angegeben (nur 1-Zimmer-Apartments). Da der Bauherr diese erst veräußern müsse, stehe die Zimmeranzahl der einzelnen Wohnungen noch nicht final fest und die Gesamtanzahl könne noch variieren. Das Ziel sei jedoch, weniger Wohnungen insgesamt, dafür größere Wohnungen hervorzubringen.

Zudem erklärt sie, dass der soziale Wohnungsbau von 20% in diesem Fall nicht erreicht werden könne, da die Investitionen zu hoch seien.

 

Ohne weitere Wortmeldungen stimmt der Ortsrat nachfolgend ab.

 

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Beschluss:

 

  1. Der in der Stadtratssitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossene Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 308.01 „Ehemaliges Hallenbad – Änderung“ wird gemäß beigefügtem Plan angepasst und kleinfügig vergrößert.
  2. Die beigefügten Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan werden gebilligt.
  3. Für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 308.01 „Ehemaliges Hallenbad – Änderung“ wird die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

5

 

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Anlagen zur Vorlage