20.07.2023 - 12 Baumwollspinnerei mit Vernunft - Vorentwurfspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 20.07.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Margret Welsch
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Nach einleitenden Worten von Herrn Detemple, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen, sowie des Vorsitzenden zu finanziellen Entwicklungen in den kommenden Jahren – auch bei Bund und Land – stellt Herr Triem, tribast Projektmanagement GmbH, nochmals die aktuellen Planungen, Bauphasen, Termine, techn. Ausrüstungen sowie der Kostenschätzung dar. Anschließend beantwortet er Fragen der Ratsmitglieder zur Erhaltung der Bestandsstruktur, Wohn- und Parkstruktur, insbesondere auch zu Vergleichskosten: Neubau, Sanierung Bestandsgebäude, Umbau Baumwollspinnerei.
Nach intensivem Austausch, auch zur Finanzierung, fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss.
Beschluss:
- Der vorgestellten Vorentwurfsplanung inkl. dazugehöriger Kostenschätzung wird zugestimmt und diese stellen die Grundlage für die weitere Planung dar.
- Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 17.568.245,55 € brutto sind zusätzlich zu den bereits in der Finanzplanung formulierten Haushaltsmitteln im Doppelhaushalt 2025/2026 mit 14.953.144,55€ im Jahr 2026 und als Ansatz im Jahr 2027 mit 2.615.101,00 € einzuplanen – somit ergibt sich eine Summe von 45.253.245,55 €.
- Städtebauliche Leitideen für die Entwicklung des Rathausareals werden durch die Verwaltung erarbeitet.
- Um auf zu erwartende Baupreissteigerungen und unerwartete Ereignisse vorbereitet zu sein, werden als Sicherheit Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 20% von 45.253.245,55 €, also 9.050.649,11 € zusätzlich bereitgestellt.
Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2025/2026 mit rund 6,67 % je Jahr und im Ansatz für 2027 mit rund 6,66 % einzuplanen – somit ergibt sich ab 2023 eine Gesamtansatzsumme von 54.303.894,66 €.
Anlagen zur Vorlage
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