23.03.2023 - 7 Bebauungsplan Nr. Ro 38.02 „Gewerbegebiet Hecke...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachstehenden Beschluss.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. Ro 38.02 „Gewerbegebiet Heckel-Villa“ gemäß der beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. Ro 38.02 „Gewerbegebiet Heckel-Villa“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie der Begründung, als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Anlage 2 – Planzeichnung einschließlich Textteil – und Anlage 3 – Begründung zum Bebauungsplan –, sowie die Anlagen 4 bis 8 sind Teil des Beschlusses.

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

44

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?TOLFDNR=1005445&selfaction=print