19.12.2022 - 13 Betriebssatzung Abwasserbetrieb der Stadt St. I...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachfolgenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Der Stadtrat St. Ingbert stimmt der 1. Änderungssatzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert - Abwasserbetrieb der Stadt St. Ingbert – zu.

 

1. Änderungssatzung

der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert – Abwasserbetrieb der Stadt St. Ingbert

 

Aufgrund der §§ 12 ,108 und 109 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. S. 1296), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2010 (Amtsbl.I S 1426), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) und der Satzung über die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert- Abwasserbetrieb der Stadt St. Ingbert - vom 01.Januar 2007, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 08. Dezember 2022 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert - Abwasserbetrieb der Stadt St. Ingbert - vom 01.Januar 2007 wird wie folgt geändert:

 

1. § 7 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Im Verhinderungsfall wird sowohl die kaufmännische Werkleiterin oder der kaufmännische Werkleiter als auch die technische Werkleiterin oder der technische Werkleiter durch Stellvertreter aus den Kreisen der Mitarbeiter des Eigenbetriebes vertreten. Die Bestellung der Vertretung wird durch eine Organisationsverfügung der Werkleitung festgelegt. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Werkleitung entscheidet die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister.

 

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

St. Ingbert, TT.MM.JJJJ

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0