08.12.2022 - 12 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haush...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache fasst der Stadtrat unter Vorsitz von SM Meier Sven nachfolgenden Beschluss. An der Abstimmung nehmen die Beigeordneten gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 KSVG nicht teil.

 

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Beschluss:

 

Gemäß § 101 Abs. 2 KSVG wird dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

0

0

 

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