08.12.2022 - 1 Änderung der Feuerwehrgebührensatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 08.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Ordnung (3)
- Bearbeiter:
- Christoph Scheurer
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
3. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert
Aufgrund des § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), hat der Stadtrat der Stadt St. Ingbert in seiner Sitzung vom TT.MM.JJJJ folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert vom 15.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 03.05.2018, wird wie folgt geändert:
Das Verzeichnis über Kostenersatz und Gebühren zu § 2 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert erhält folgende Fassung:
„I. Personalkosten: |
€ |
|||||
Je Einsatz-, Dienst- oder Arbeitsstunde werden erhoben für: |
|
|||||
1. eine hauptamtliche Einsatzkraft (Gerätewart in Besoldungsgruppe A 8) 2. eine hauptamtliche Einsatzkraft (Gerätewart in Entgeltgruppe E 6) |
|
58,40 43,77 |
||||
3. eine nebenamtliche Einsatzkraft |
|
22,39 |
||||
4. Brandsicherheitswache, pro Person |
|
12,50 |
||||
5. Serviceleistungen an Brandmeldeanlagen (Aufschaltung, Überprüfung, Änderung etc.), pro Person |
|
63,60 |
||||
6 Soweit bei gebührenpflichtigen Einsätzen Reisekosten, Tagesgelder und Übernachtungsgelder oder Kosten der Verpflegung anfallen, werden diese in Höhe der Selbstkosten in Rechnung gestellt |
||||||
II. Sachkosten |
||||||
II.1. Fahrzeuge |
||||||
Je Einsatzstunde werden erhoben für: |
|
|||||
1. Drehleiter DLA(K) 23-12 |
|
148,00 |
||||
2. Rüstwagen RW |
|
114,00 |
||||
3. Löschfahrzeug LF 8/6, Löschfahrzeug LF 8 |
|
87,00 |
||||
4. Großtanklöschfahrzeug GTLF 24/48, TLF 3000, TLF 4000 |
|
82,00 |
||||
5. Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20, Löschfahrzeug 20 |
|
80,00 |
||||
6. Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, Löschhilfeleistungsfahrzeug LHF 16/25 |
|
76,00 |
||||
7. Gerätewagen Gefahrgut GW-G |
|
67,00 |
||||
8. Gerätewagen GW-M |
|
61,00 |
||||
9. Mannschaftstransportwagen MTW, Mehrzweckfahrzeug MZF |
49,00 |
|||||
10. Einsatzleitwagen ELW |
|
46,00 |
||||
11. Kommandowagen KdoW |
|
41,00 |
||||
|
|
|
||||
II.2 Materialverbrauch |
|
|
||||
Verbrauchsmaterial wie Wasser, Pulver, Schaumbildner, Kohlensäure, Stickstoff, Sauerstoff, Ölbindemittel, Filter u. ä. wird zu Tagespreisen in Rechnung gestellt. |
|
|||||
II.3 Bescheinigungen, Gutachten |
|
|
||||
Gebühren für Gutachten und Bescheinigungen werden nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Mittelstadt St. Ingbert in der jeweiligen geltenden Fassung erhoben. |
|
|||||
II.4 Ersatz von feuerwehrtechnischen Geräten und Einsatzkleidung
Bei Einsätzen beschädigte oder unbrauchbar gewordene feuerwehrtechnische Geräte und Einsatzkleidung werden in Höhe der Reparatur- bzw. Ersatzbeschaffungskosten in Rechnung gestellt, es sei denn, dass der Schaden oder die Unbrauchbarkeit auf unsachgemäße Bedienung oder normalen Verschleiß zurückzuführen ist.“
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
St. Ingbert, TT.MM.JJJJ
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
42,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
607,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
171,5 kB
|