01.06.2022 - 3 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Ro 38.03 "In...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Mi., 01.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Raffaella Del Fa
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II" wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Aufstellungsbeschluss vom 15. Februar 2022 zum Bebauungsplan Nr. 38.03 „Industriegebiet zwischen Hans-Wilhelmi-Straße und Kahlenbergstraße“ wird hiermit ersetzt.
- Gemäß § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 „Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II“ eine Veränderungssperre erlassen.
Der als Anlage 2 beigefügte Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 „Industriegebiet zwischen Hans-Wilhelmi-Straße und Kahlenbergstraße“ vom 15. Februar 2022 wird hiermit ersetzt.
- Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB wird für den Bereich Bebauungsplan Nr. Ro 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II" eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht erlassen.
Der als Anlage 3 beigefügte Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.
Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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(wie Dokument)
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244,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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126,2 kB
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