01.06.2022 - 3 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Ro 38.03 "In...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden ergeht nachfolgender Beschluss.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II" wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 15. Februar 2022 zum Bebauungsplan Nr. 38.03 „Industriegebiet zwischen Hans-Wilhelmi-Straße und Kahlenbergstraße“ wird hiermit ersetzt.

 

  1. Gemäß § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 „Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II“ eine Veränderungssperre erlassen.

Der als Anlage 2 beigefügte Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 „Industriegebiet zwischen Hans-Wilhelmi-Straße und Kahlenbergstraße“ vom 15. Februar 2022 wird hiermit ersetzt.

 

  1. Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB wird für den Bereich Bebauungsplan Nr. Ro 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II" eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht erlassen.

Der als Anlage 3 beigefügte Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.

Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage