24.05.2022 - 3 Fördergelder für den Rückbau von Schottergärten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ortsrat St. Ingbert-Mitte
- Datum:
- Di., 24.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Stadtgrün und Friedhofswesen (64)
- Bearbeiter:
- Maren Schulz
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Die Vorsitzende erläutert kurz den Antrag und bittet die Verwaltung um entsprechende Überprüfung der Fördermöglichkeiten zum Rückbau von Schottergärten.
Der Nachhaltigkeitsbeauftragte Claus Günther stellt in diesem Zusammenhang die geplante Woche der Nachhaltigkeit im September 2022 vor. Ein Thema der Nachhaltigkeitswoche ist auch die Aufklärung über die Schädlichkeit von Schottergärten sowie der Fördermöglichkeit beim Rückbau. OV'in Kaiser regt eine Teilnahme des Ortsrates an der Nachhaltigkeitswoche an.
Weiterhin erläutern OV'in Kaiser und Herr Lambert auf Nachfrage, dass ein Verbot zur Neuanlage von Schottergärten bisher aufgrund des Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit der Grundstückseigentümer noch nicht erfolgt ist. Der Erlass einer entsprechenden Gestaltungssatzung ist jedoch grundsätzlich möglich.
Die Vorsitzende schlägt vor, den Wunsch zum Erlass einer entsprechenden Gestaltungssatzung zum Verbot von Schottergärten bei Neubauten an die entsprechenden Gremien weiterzuleiten.
Sodann wird nachfolgender Beschluss gefasst.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermodalitäten zum Rückbau bestehender Schottergärten zu eruieren. Weiterhin beteiligt sich der Ortsrat St. Ingbert-Mitte an der Woche der Nachhaltigkeit im September 2022.
2. Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte bittet die zuständigen Gremien sich mit dem Erlass einer Gestaltungssatzung dahingehend zu befassen, dass eine Neuanlage von Schottergärten bei zukünftigen Bebauungsplänen untersagt wird.