12.04.2022 - 1 Förderung von Wickelmöglichkeiten und Stillmögl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 12.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulen und Kitas (50)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Förderung von Wickel- oder auch Stillmöglichkeiten für Familien im Innenstadtbereich an Gewerbetreibende und den nachfolgenden Förderrichtlinien wird zugestimmt.
Förderrichtlinien
§ 1
Die Förderung soll auf den Innenstadtbereich begrenzt werden.
§ 2
Das Angebot einer Wickel- oder auch Stillmöglichkeit (Ersteinrichtung oder Erneuerung) ist in den Öffnungszeiten zu gewährleisten.
§ 3
Die Förderung wird nur einmalig gewährt in Höhe von 500,00 € und wird auf maximal 10
Standorte begrenzt. Die Förderzusage erfolgt nach Eingangsdatum der Anträge.
§ 4
Der Fördernehmer ist verpflichtet die Wickel- oder Stillmöglichkeit an der Eingangstür zu
bewerben.
§ 5
Die Stadtverwaltung übernimmt keine Haftung bei der Umsetzung und Nutzung der Wickel-
oder Stillmöglichkeiten.