09.12.2021 - 17 Befristete Änderung der Wertgrenzen der Geschäf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 09.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Infektionslage treten – in Abänderung der Geschäftsordnung - befristet bis zum 28.02.2022 folgende Regelungen und Wertgrenzen in Kraft:
- Dem Oberbürgermeister wird – bei positiver Stellungnahme des RPA – die Erteilung aller Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragsvolumen in Höhe von 250.000 € übertragen
- Die Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen wird bis zu einem geschätzten Verkehrswert von 25.000 auf die Verwaltung übertragen.
- Die Fachausschüsse beschließen über Aufträge bis 500.000 Euro
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 89 KSVG bis 25.000 € bereit zu stellen.
- Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss (HPFA) wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 89 KSVG bis 250.000 € bereit zu stellen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, in Personalangelegenheiten bis Entgeltgruppe 9b auf bis zu zwei Jahren zeitlich befristete Einstellungen vorzunehmen und Arbeitsverträge zu verlängern sowie die Abordnung und Versetzung von Beamten vorzunehmen
- Der Stadtrat wird in seiner Sitzung über die Entscheidungen informiert.