02.02.2021 - 7 Änderung der Haushaltssatzung Doppelhaushalt 20...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Rat fasst ohne weitere Diskussion vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

 

Der nachstehend abgedruckten 1. Änderungssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt St. Ingbert für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wird zugestimmt:

 

1. Änderungssatzung zur

Haushaltssatzung der Stadt St. Ingbert

für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

 

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der derzeit geltenden Fassung wird mit Beschluss des Stadtrates vom 02.02.2021 folgende 1. Änderungssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt St. Ingbert für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 vom 07.12.2020 beschlossen:

 

Artikel 1

 

Der § 1 Nr. 2 der Haushaltssatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

für das Haushaltsjahr

 

  2021

  2022

 

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt mit

 

 

 

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.318.089

5.786.729

 

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

11.172.269

12.906.231

 

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-4.854.180

-7.119.502

 

 

 

 

 

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.974.953

10.943.711

 

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.517.378

2.997.746

 

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

2.457.575

7.945.965

 

Der § 2 der Haushaltssatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf

4.854.180

10.819.502

 

 

Artikel 2

 

Diese 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.21 in Kraft

 

 

St. Ingbert, den 03.02.2021

 

 

 

 

 

 

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  37

Ablehnung:    0

Enthaltung:    4

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