29.04.2021 - 26 Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgeb...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

Der Rat fasst innerhalb der geschlossenen Abstimmung vorstehenden Beschluss.

Reduzieren

Beschluss:

  1. Die Sondernutzung nach § 3 Abs. 1 a) Sondernutzungssatzung für das Aufstellen von Tischen, Bänken und Stühlen für Zwecke des Ausschanks wird konzessionierten Gaststätten bis zum 31.12.2021 über die Stätte der Leistung hinaus erlaubt.
  2. Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach § 3 Abs. 1 a) i.V.m. § 7 der Sondernutzungssatzung wird – auch für die erweiterte Erlaubnis nach Nr. 1 -bis zum 31.12.2021 verzichtet.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?SILFDNR=1890&TOLFDNR=26810&selfaction=print