29.04.2021 - 26 Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgeb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 29.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
- Die Sondernutzung nach § 3 Abs. 1 a) Sondernutzungssatzung für das Aufstellen von Tischen, Bänken und Stühlen für Zwecke des Ausschanks wird konzessionierten Gaststätten bis zum 31.12.2021 über die Stätte der Leistung hinaus erlaubt.
- Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach § 3 Abs. 1 a) i.V.m. § 7 der Sondernutzungssatzung wird – auch für die erweiterte Erlaubnis nach Nr. 1 -bis zum 31.12.2021 verzichtet.