17.06.2020 - 12.1 M/A Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahnausfahrt

Beschlussart:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Auf Nachfrage von OM Hirsch, gibt OV Weber an, dass die Zuständigkeit für die Autobahnauf- und ausfahrten beim LfS liegt.

 

OM Dresemann erläutert, dass der Fahrradweg an den Auf- und Abfahrten gefährlicher ist als die Straße zu benutzen.