07.12.2020 - 22 Übertragung von Geschäftszweigen an Beigeordnete

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Vorsitzende schlägt vor, der 1. Beigeordneten den Geschäftszweig "Kinder und Bildung" zu übertragen und dem 2. Beigeordneten den Geschäftszweig "Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtplanung". Die jeweilige Aufwandsentschädigung soll auf 900,00 €/Monat festgesetzt werden. 

 

Sodann fasst der Rat unter Nichtteilnahme der jeweiligen Betroffenen vorstehende Beschlüsse.

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Beschluss:

1. Der Stadtrat stimmt der Übertragung des Geschäftszweigs

  • Kinder und Bildung

an       Nadine Backes                gemäß § 63 Abs. 3 KSVG zu.

Die Aufwandsentschädigung wird auf 900,00 € /Monat festgesetzt.

 

2. Der Stadtrat stimmt der Übertragung der Geschäftszweige:

  • Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtplanung

an    Markus Schmitt          gemäß § 63 Abs. 3 KSVG zu.

Die Aufwandsentschädigung wird auf 900,00 € /Monat festgesetzt.

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Abstimmungsergebnis zu 1:

Teilabstimmung Übertragung Geschäftszweigs Kinder und Bildung

 

Zustimmung:  38

Ablehnung:    0

Enthaltung:    0

Nichtteilnahme:   1 (BG Nadine Backes)

 

Teilabstimmung Festsetzung Aufwandsentschädigung:

 

Zustimmung:  37

Ablehnung:    0

Enthaltung:    1

Nichtteilnahme:   1 (BG Nadine Backes)

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

Teilabstimmung Übertragung Geschäftszweige Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtplanung

 

Zustimmung:  32

Ablehnung:    4

Enthaltung:    2

Nichtteilnahme:   1 (BG Markus Schmitt)

 

Teilabstimmung Festsetzung Aufwandsentschädigung:

 

Zustimmung:  32

Ablehnung:    0

Enthaltung:    6

Nichtteilnahme:   1 (BG Markus Schmitt)