07.12.2020 - 6 Erlass einer Satzung über ein Besonderes Vorkau...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Rat fasst innerhalb der geschlossenen Abstimmung vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Kohlenstraße 7 bis 13" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen

 

 

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht

für den Bereich "Kohlenstraße 7 - 13"

 

Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 07. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Satzungsgebiet

Diese Satzung gilt für folgende Grundstück in der Gemarkung St. Ingbert:

 

Flur 3, Flurstücksnummer

0636/0026

0636/0015

0636/0016

 

Flur 10, Flurstücksnummer

2393/0000

2395/0000

2396/0000

2397/0006

2400/0005

 

Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um den Karlsbergsaal (Kohlenstraße 13) und die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung Kohlenstraße 7-11, sowie die unmittelbar angrenzenden Parkplätze und Zuwegungen zum REWE-Markt.

Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 2 Vorkaufsrecht 

(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.

(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

 

§ 3 Anwendungsgrundlagen

Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.

 

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Anlage

Geltungsbereich der Satzung (Stand: 04. November 2020)

 

St. Ingbert, 07. Dezember 2020

 

Mittelstadt St. Ingbert

 

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?SILFDNR=1846&TOLFDNR=26035&selfaction=print