07.12.2020 - 6 Erlass einer Satzung über ein Besonderes Vorkau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Mo., 07.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Miriam Wunn
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Kohlenstraße 7 bis 13" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen
Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht
für den Bereich "Kohlenstraße 7 - 13"
Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 07. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsgebiet
Diese Satzung gilt für folgende Grundstück in der Gemarkung St. Ingbert:
Flur 3, Flurstücksnummer
0636/0026 | 0636/0015 | 0636/0016 |
Flur 10, Flurstücksnummer
2393/0000 | 2395/0000 | 2396/0000 | 2397/0006 | 2400/0005 |
Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um den Karlsbergsaal (Kohlenstraße 13) und die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung Kohlenstraße 7-11, sowie die unmittelbar angrenzenden Parkplätze und Zuwegungen zum REWE-Markt.
Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Anwendungsgrundlagen
Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
Geltungsbereich der Satzung (Stand: 04. November 2020)
St. Ingbert, 07. Dezember 2020
Mittelstadt St. Ingbert
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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