07.12.2020 - 13 Weitererhebung von Vergnügungssteuern durch die...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Rat fasst innerhalb der geschlossenen Abstimmung vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

Die Stadt St. Ingbert wird auch nach dem 31.12.2020 nach mit den derzeit geltenden Bestimmungen vergleichbaren Regelungen Vergnügungssteuern erheben. Grundlage soll die im SGGT in Erarbeitung befindliche Mustersatzung sein. Die Verwaltung wird deshalb mit der Erarbeitung des Entwurfs einer neuen Vergnügungssteuersatzung beauftragt, die der Stadtrat möglichst zeitnah beschließen wird.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür.

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Anlagen zur Vorlage