29.09.2020 - 8 Aufstellungsbeschluss und Bestätigung des Voren...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 29.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
- Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1103 II "Zum Ensheimer Gelösch-Steinkopfweg" vom 19.07.2005 wird aufgehoben.
- Es wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" in St. Ingbert Mitte- Sengscheid gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans -Variante 1- wird bestätigt. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs 1, der Nachbarkommunen nach § 2 Abs 2 sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 ist mit den beigefügten Unterlagen durchzuführen. Die Anlage 2 Vorentwurf und 3 Begründung sind Bestandteil des Beschlusses.
- Die Kosten der Bebauungsplanerstellung einschließlich Verfahrensbeschleunigung nach § 4b BauGB und der Erschließung übernimmt der Antragsteller und Vorhabenträger.
- Der bestehende städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger ist vor Satzungsbeschluss entsprechend dem zu beschließenden Bebauungsplans zu ändern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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454,5 kB
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2
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öffentlich
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3 MB
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3
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öffentlich
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2,8 MB
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