23.06.2020 - 12 Erlass Gewerbemiete aufgrund Corona

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Rat fasst innerhalb der geschlossenen Abstimmung vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag ihren gewerblichen Mietern
 

  1. denen die Gewerbeausübung aufgrund rechtlicher Verbote in der Corona Situation untersagt war, die Miete für die Zeit des Verbotes zu 100% zu erlassen
     
  2. die sich aufgrund der Corona Situation nachweislich in einer wirtschaftlichen Notsituation befinden und bereits alle anderen zur Verfügung stehenden Hilfspakete von Bund und Land ausgeschöpft haben, die Monatsmieten April bis Mai zu 100% zu erlassen
     
  3. die vier Monatsmieten nach Wiedereröffnung zu 50% zu erlassen.
     

Dies gilt auch für Mieter, die sich bereits vor Corona in Zahlungsschwierigkeiten befanden. Im Antrag ist die wirtschaftliche Notsituation durch Offenlegung der Bilanz 2019 sowie der Betriebswirtschaftlichen Auswertung von Januar bis Mai 2020 nachzuweisen.

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Abstimmungsergebnis (Ziffer 1 bis 3):

Zustimmung: 39

Ablehnung:   0

Enthaltung:   3