23.06.2020 - 1 Zustimmung zum Antrag auf Bewilligung der Inves...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen (2)
- Bearbeiter:
- Dieter Detemple
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadt St. Ingbert beantragt für das Jahr 2020 die Bewilligung der Investitionszuweisungen gemäß § 11 Abs.3 Satz 2 und 3 des Gesetzes über den Saarlandpakt, die gemäß den Vorgaben des § 11 Abs.3 Satz 4 des Gesetzes über den Saarlandpakt auf die Kommunen verteilt werden. Die Investitionszuweisungen werden zur Finanzierung der im Nachtragshaushaltsplan 2020 vorgesehenen Investitionen verwendet.
- Die Stadt St. Ingbert beantragt für das Jahr 2020 die Bewilligung der gemäß § 12 Abs.1 des Gesetzes über den Saarlandpakt vorgesehenen Mittel aus dem Gesetz über den kommunalen Entlastungsfonds, die entsprechend den Vorgaben des § 12 Abs.2 des Gesetzes über den Saarlandpakt auf die Kommunen verteilt werden. Die Mittel werden entsprechend den Vorgaben des § 12 Abs.1 zur Unterhaltung des Anlagevermögens verwendet und dementsprechend im (Nachtrags-) Ergebnishaushalt 2020 als Ertrag und im (Nachtrags-) Finanzhaushalt 2020 als Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ausgewiesen.