23.06.2020 - 1 Zustimmung zum Antrag auf Bewilligung der Inves...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Rat fasst innerhalb der geschlossenen Abstimmung vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

  1. Die Stadt St. Ingbert beantragt für das Jahr 2020 die Bewilligung der Investitionszuweisungen gemäß § 11 Abs.3 Satz 2 und 3 des Gesetzes über den Saarlandpakt, die gemäß den Vorgaben des § 11 Abs.3 Satz 4 des Gesetzes über den Saarlandpakt auf die Kommunen verteilt werden. Die Investitionszuweisungen werden zur Finanzierung der im Nachtragshaushaltsplan 2020 vorgesehenen Investitionen verwendet.

 

  1. Die Stadt St. Ingbert beantragt für das Jahr 2020 die Bewilligung der gemäß § 12 Abs.1 des Gesetzes über den Saarlandpakt vorgesehenen Mittel aus dem Gesetz über den kommunalen Entlastungsfonds, die entsprechend den Vorgaben des § 12 Abs.2 des Gesetzes über den Saarlandpakt auf die Kommunen verteilt werden. Die Mittel werden entsprechend den Vorgaben des § 12 Abs.1 zur Unterhaltung des Anlagevermögens verwendet und dementsprechend im (Nachtrags-) Ergebnishaushalt 2020 als Ertrag und im (Nachtrags-) Finanzhaushalt 2020 als Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ausgewiesen.
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Abstimmungsergebnis (Ziffer 1 und 2):

Zustimmung: 39

Ablehnung:   0

Enthaltung:   3