27.02.2020 - 4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 504.00 "Nah...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Ohne weitere Diskussion fasst der Rat vorstehenden Beschluss.

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  1. Gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 504.00 "Nahversorgung Mühlwald" beschlossen. Parallel soll die Teil-änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) durchgeführt werden.
  2. Die beigefügte Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gebilligt. Die Anlage 1 ist Teil des Beschlusses.
  3. Die beigefügte Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanteiländerung wird gebilligt. Die Anlage 1 ist Teil des Beschlusses.
  4. Für den Bebauungsplan Nr. 504.00 "Nahversorgung Mühlwald" sowie für die parallele Teiländerung des FNP sollen gemäß BauGB die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB durchgeführt werden.
  5. Vor Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zur Durchführung der Maßnahme mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  6. Gemäß § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 504.00 "Nahversorgung Mühlwald" eine Veränderungssperre erlassen. Anlage 1 (Geltungsbereich) und Anlage 2 (Satzung) sind Teil des Beschlusses.

 

  1. Die Dachbegrünung des neuen EDEKA-Marktes soll so vorgenommen werden, dass grundsätzlich die Installation einer Photovoltaikanlage möglich ist.

 

  1. Die Bäume auf dem bestehenden Grünstreifen sollen zum Erhalt festgeschrieben werden.
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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür.

 

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Anlagen zur Vorlage