26.09.2019 - 12 Verkauf eines Fahrzeuges (Opel Combo)

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Ohne weitere Diskussion ergeht vorstehender Beschluss.

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Dem Verkauf des nachstehend aufgeführten nicht mehr fahrtüchtigen Altfahrzeug zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufs­preis wird gemäß § 35 Nr. 17 i. V. m. § 95 Abs. 3 KSVG zugestimmt.

 

  • Opel Combo CNG
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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür.