25.06.2019 - 12 Neugestaltung der Haltestellensituation am Leib...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 25.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
Herr Diederichs erläutert, dass am Vortag eine Sitzung des Kreistagsausschusses stattgefunden habe, wonach der Kreis nunmehr nur noch 50 % der Kosten für die Verkehrsplanung übernehme (maximal 26.500 €) und bei den Baukosten 50 %, maximal 235.000 € netto, fördere.
FV Meier verweist auf die lange Diskussionsdauer und die Situation vor Ort, so dass man nicht länger warten, sondern die Verwaltung beauftragen solle, das Projekt jetzt umzusetzen.
FV Berthold erkundigt sich nach der Zeitachse der Umsetzung.
Herr Diederichs führt aus, dass im Falle eines positiven Beschlusses die Beauftragung (Verkehrsplanung) sofort erfolgen könne, so dass nach etwa 4 Monaten eine Ausschreibung erfolgen könne (Dezember 2019/Januar 2020). Dies mache auch Sinn, da spätere Ausschreibungen (Frühjahr) zu sogenannten "Mondpreisen" führten.
FV Breinig sieht die Angelegenheit ebenso, bemängelt jedoch die verringerte Förderungsquote seitens des Kreises (50 % statt 75 %). Da seit Jahren nichts passiert sei müsse nun die Umsetzung erfolgen.
Sodann fasst der Stadtrat vorstehenden Beschluss.
Beschluss:
In Abänderung des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 11. Juni 2015 (VO/1056/15) wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Neugestaltung der Haltestellensituation am Leibniz-Gymnasium bei der Umsetzung der Vorzugsvariante aus dem Jahr 2017 die vom Saarpfalz-Kreis nicht übernommen Kosten der Planungsleistungen und der Baukosten zu übernehmen.
Der Saarpfalz-Kreis hat eine Finanzierungszusage über max. 50 % der Planungsleistungen bis zu einem Betrag von 26.500 Euro und über 50 % der ungedeckten Baukosten bei einer Deckelung dieser Baukosten auf 235.000 Euro netto erteilt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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