12.09.2018 - 3 Abschluss von Elementarschadenversicherungen - ...

Beschlussart:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Der Vorsitzende verweist auf die Besonderheiten der Elementarschäden. Sofern Fenster und Türen eingedrückt werden, tritt der Versicherungsfall ein. Sobald durch ein Flachdach durch Undichtigkeit Wasser eintrete, so sei dies kein Elementarschaden.

 

Herr Beck ergänzt, dass man im Jahre 2010 aktiv gewesen sei, Elementarschadenversicherungen abzuschließen. Diese Gesamtproblematik wurde damals an den SSGT weitergeleitet. Man habe 5 Objekte welche im bzw. an einem Schadensgebiet lägen angefragt, was eine solche Versicherung koste. Der Sachversicherer habe ein Angebot abgegeben. Der Versicherungsbeitrag für diese 5 Objekte sei so teuer, wie damals die Versicherung des Gesamtbestandes. Zu beachten sei hier, dass viele Schäden ausgeschlossen seien, da man sich auf der Alten Schmelz in der Schadenszone 3 befände. Man komme heute zum gleichen Ergebnis wie der SSGT im Jahre 2010, dass man vom Abschluss einer Elementarschadenversicherung absehen müsse.

 

SM Weisgerber verweist auf die in der Vorlage genannte Aussage, dass die Prämien wie auch die Selbstbehalte zu hoch seien und fragt nach einem konkreten Beispiel.

 

Herr Beck verweist auf rund 300 Objekte welche 2010 zum einer Versicherungsprämie von 30.000 € hätten versichert werden können. Man habe sich damals in einem Zeitfenster befunden, dass bestimmte Nachrüstungen technischer Art vom Versicherer nicht gefordert waren. Rechnet man heute für 5 Objekte mit vorgenannter Prämie, könne man in etwa abschätzen, welche Gesamtprämie zu zahlen wäre. Weiterhin wären weitere technische Aufrüstungen an den Gebäuden erforderlich, um diese überhaupt versichern zu können. Sowohl an der Mechanischen Werkstatt und dem technischen Büro (Alte Schmelz), am WVD-Gelände und am Rathaus könne man keine Rückstauklappen installieren, was jedoch vom Versicherer gefordert werde. Man müsste hohe Summen investieren um einen relativ geringen Versicherungsschutz zu erreichen.

 

Sodann geht der Stadtrat zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

 

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Beschluss:

-Übergang zur Tagesordnung-

 

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Abstimmungsergebnis:

Entfällt.

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Anlagen zur Vorlage