12.09.2018 - 1 Meldungen der St. Ingberter Bürgerinnen und Bürger

Beschlussart:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass wenige Bürger erschienen seien, so dass er davon ausgehen müsse, dass diese gut beraten worden seien. Als Gast begrüßt er den Hauptamtsleiter des Saarpfalz-Kreises (Herr Motsch) zur Thematik. Er verweist auf die großen Mengen an Starkregen, welche zu Überflutungen der Keller geführt haben. Insbesondere in der Pfarrgasse, Ludwigstraße und der Saarbrücker Straße und entlang des Rohrbachs hatten sich große Wassermassen gestaut. Die Feuerwehren (St. Ingbert und umliegende Gemeinden) waren von kurz vor Mitternacht bis Mittag des Folgetages im Einsatz, unterstützt vom THW, mit insgesamt mehr als 300 Einsätzen.

 

Vor Starkregen könne man sich nur durch Maßnahmen wie den Einbau von Rückstauklappen, Spundwänden für tieferliegende Gebäudeteile etc. schützen. Der Vorsitzende verweist auf die umgehend zugesagte Hilfe seitens des Landes. Hier sei anzumerken, dass die Aufwendungen zu je 30 % durch die Kommune und den Saarpfalz-Kreis (SPK) zu tragen seien und das Land nur 40 % beisteuere.

 

Herr Wunn berichtet über die Meldungen der Bürger. Viele Anrufe betrafen verstopfte Regeneinläufe durch Sand/Schlamm und die Unterspülung von Wegen. Seitens der Bürgerschaft seien Vorwürfe laut geworden, dass die Kanalisation nicht ausreichend dimensioniert sei. Nachdem die Landeshilfe bekanntgemacht worden war wollten viele Bürger Anträge stellen. Nachdem die entsprechenden Formulare beim Land abrufbar waren, wurden den Bürgern geholfen, indem die Anträge ausgedruckt und ausgefüllt wurden. Die Finanz- und Soforthilfe wird durch den Saarpfalz-Kreis bearbeitet, so dass hier eine Weiterleitung der Anträge erfolgte. Problematisch sei insgesamt, dass die Bürger selbst einschätzen mussten, ob sie zum Kreis der Betroffenen gehören (existenzgefährdende Notlage und ein Mindestschaden von 5.000 €). Es wurden 60 Anträge an den SPK weitergeleitet. Nachdem zwischenzeitlich auch die Ortsteile Hassel, Rentrisch und Oberwürzbach in das Schadensgebiet aufgenommen wurden, hat sich die Antragsfrist auf den 30.09.2018 verlängert. Sofern alle Anträge bewilligt werden, betrage der städtische Anteil an den Hilfen rund 25.000 Euro.

 

FV Schmoll erkundigt sich nach der Höhe der Entsorgungskosten zu Lasten der Stadt aufgrund der Regelung zur kostenlosen Entsorgung auf dem Wertstoffzentrum. Der Vorsitzende beziffert die Aufwendungen hierfür auf rund 8.000 €.

 

FV Berthold erkundigt sich nach den genannten Hilfen und bittet um nähere Erläuterung.

Herr Motsch (SPK) erläutert, dass der Landrat direkt nach den Schadensereignissen eine entsprechende Arbeitsgruppe einberufen habe um den Bürgern unbürokratisch und zeitnah helfen zu können. Es seien hier zwei Hilfearten zu unterscheiden. Die Soforthilfe werde unbürokratisch gezahlt (1.500 €), sofern der Antragsteller glaubhaft geltend mache, dass ihm ein Schaden von mindestens 5.000 € entstanden sei. Die weitergehenden Finanzhilfen beträfen Schäden von mehr als 5.000 €, seien jedoch im Gegensatz zu den Soforthilfen einkommensabhängig und zwar das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2017. Diese betrage pro Haushaltsvorstand 22 TEUR und für jedes weitere Haushaltsmitglied 8.500 €, so dass sich für ein Ehepaar ohne Kinder eine Grenze von 30.500 € ergäbe. Sofern man diese Einkommensgrenze nicht überschreite, stünden maximal Hilfen in Höhe von 50 % der maximal anerkennbaren Schadenssumme (50.000 €) bereit. Zur Ermittlung der Schadenshöhe werde eine spezielle Schadenskommission die Schäden vor Ort überprüfen. Aus St. Ingbert lägen derzeit 12 entsprechende Anträge vor.

 

FV Körner erkundigt sich über eine qualifizierte Schadenserhebung in Form eines Schadensbildes für die Gesamtstadt.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass bei den 300 Einsätzen der Feuerwehr auch Keller betroffen waren, deren Keller aufgrund des geringen Wasserstandes (3 cm) nicht leergepumpt werden konnten. Darüberhinausgehende Schäden seien nicht gemeldet und auch nicht erhoben worden.

 

FV Meier begrüßt die Erweiterung der Förderkulisse um die 3 weiteren Stadtteile (Ha, Obw. und Re) und bedauert, dass Rohrbach nicht hinzugerechnet wurde. Weiterhin erkundigt er sich danach, ob neben Privathaushalten auch andere, wie z. B. Vereine etc. antragsberechtigt seien.

 

Herr Motsch erläutert, dass primär Privathaushalte, Kleingewerbe bis zu 10 Beschäftigten und auch Vereine antragsberechtigt seien. Bei Vereinen werde in sehr enger Kooperation mit dem Ministerium für Finanzen die Finanzlage geprüft, was sich als schwieriger gestalten werde. Aus St. Ingbert wurden 2 Vereinsanträge eingereicht.

 

FV Breinig bedankt sich bei allen Beteiligten der Stadt und regt an, auf der St. Ingberter Homepage im Internet Kontaktdaten etc. vorzuhalten, damit sich die Bürger besser informieren können.

 

Sodann geht der Stadtrat zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

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Beschluss:

-Übergang zur Tagesordnung-

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Abstimmungsergebnis:

Entfällt.

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Anlagen zur Vorlage

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