20.08.2018 - 5 Bebauungsplanes Nr. 702 III "Klébergelände Nord...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ortsrat St. Ingbert-Mitte
- Datum:
- Mo., 20.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Er berichtet von der am 07.08.2018 stattgefundenen Bürgerinformationsveranstaltung.
Frau Arimond (Abteilung Stadtentwicklung und Demografie) berichtet ebenfalls von o.g. Bürgerinformationsveranstaltung. Sie teilt mit, dass die Verwaltung mit dem Vorhabenträger nochmals Verhandlungen aufgenommen hat. Zum einen soll die Baugrenze zugunsten der Anwohner verschoben werden, zum anderen soll die Hallenwand, die zu den Anwohnern zeigt, begrünt werden. Darüber hinaus würde darüber diskutiert, ob im Bereich des derzeit geplanten Parkplatzes die Grünfläche vergrößert oder ggf. eine Lärmschutzwand installiert werden könne.
In Bezug auf die befürchtete Überlastung der Verkehrssituation im Bereich des Verkehrskreisels St. Ingbert-Mitte, berichtet Frau Arimond von einem weiteren Termin der Verwaltung zusammen mit dem Landesbetrieb für Straßenbau (LfS). Sie teilt mit, dass ein Verkehrsplaner der Firma Vertec erneut ein Verkehrsgutachten erstellen würde. Darüber hinaus gäbe es Überlegungen einen „Bypass“ einzurichten. Mit diesem könne der Verkehr z.B. von der Oststraße direkt in die Südstraße geleitet werden, ohne dass die Verkehrsteilnehmer in den Kreisverkehr hineinfahren müssten.
Ein Anwohner teilt mit, dass nach seiner Ansicht der in der Präsentation gezeigte Bebauungsplan mit dem aktuellen Baurecht nicht rechtskonform sei. Nach seinen Recherchen hätte der gezeigte Bebauungsplan gar nicht zum Planungsgebiet Kleber Nord gehört sondern zum Bereich Kleber Süd. In diesem Zusammenhang erwähnt der Anwohner einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahre 2002. Dieser Beschluss belege, dass das Waldgebiet nicht hätte abgeholzt werden dürfen. Aufgrund dessen würden auch die Baugrenzen aus seiner Sicht anders verlaufen.
Frau Arimond teilt mit, dass die aktuellen Bebauungspläne damals als Satzung beschlossen wurden. Durchaus gab es Stellungnahmen bezüglich der Waldfläche seitens der Behörden. Diese wurden auch in die Abwägung eingestellt, jedoch hat sich der Stadtrat zu diesem Zeitpunkt für die Entwicklung eines Gewerbegebietes entschieden. In den Randbereichen des Gebietes wurde daher eine Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, welche nicht bebaut werden darf. Darüber hinaus teilt Frau Arimond mit, dass dieser Streifen auch im Entwurf des jetzigen Bebauungsplanes weiterhin vorgesehen ist.
Der Vorsitzende merkt an, er habe den Anwohner so verstanden, dass das Waldgebiet explizit im Bebauungsplan erwähnt sei und auch Gegenstand des Beschlusses wäre. Dies wäre ein entscheidender Unterscheid zur Abwägung.
Herr Becker (Anwohner) berichtet von einem Bebauungsplan der durch Beschluss vom 19. Februar 2002 belege, dass der Wald im Wesen und im Norden komplett (8 Hektar) erhalten bleiben soll. Seitens des Umweltministeriums sei eine Stellungnahme hinsichtlich der Erhaltung des Waldes bei der Verwaltung eingereicht worden. Nachträglich seien die Baugrenzen anders eingezeichnet worden
Frau Arimond merkt an, dass diese Stellungnahme des Umweltministeriums im Rahmen des Verfahrens bei der Verwaltung eingereicht wurde. Diese wurde jedoch in die Abwägung miteingestellt. Zu diesem Zeitpunkt habe sich der damalige Stadtrat für die wirtschaftlichen Belange ausgesprochen und der Entwicklung eines Gewerbegebietes zugestimmt. Daraufhin wurde in den Randbereichen des Gewerbegebietes ein Streifen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern ausgewiesen.
Zur besseren Darstellung zeigt Frau Arimond den Anwesenden anhand einer Präsentation die aktuellen Bebauungspläne und erläutert diese. Anhand der dargestellten Planzeichnungen erläutert der Anwohner seine bereits zuvor geäußerten Bedenken hinsichtlich der Waldflächen und Baugrenzen.
In diesem Zusammenhang teilt der Anwohner mit, dass die Bürgerinitiative ihre Bedenken schriftlich festgehalten habe. Sodann teilt er diese an die Ortsratsmitglieder aus.
Der Vorsitzende schlägt vor, den betroffenen Anwohnern Akteneinsicht zu gewähren um klarzustellen, dass der Beschluss des Stadtrates mit der Planzeichnung des Bebauungsplanes konform geht. Ansonsten sei zu befürchten, dass die Anwohner ein Normenkontrollverfahren gegen den nun aufzustellenden Bebauungsplan einleiten.
Herr Becker merkt an, dass er gerne auch Akteneinsicht in das Bebauungsplanverfahren aus dem Jahre 2011 hätte, da er diese Unterlagen noch nicht kenne.
FV Kaiser äußert nochmals verkehrsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Verkehrsdichte im Bereich des Kreisels St. Ingbert-Mitte. Sie bittet darum, ein Verkehrskonzept zu erarbeiten bevor Investoren auf dem Klebergelände Firmen ansiedeln.
Eine Vertreterin der Bürgerinitiative Pfuhlwiese äußert Bedenken, dass durch eine mögliche Verkehrsproblematik am Kreisel St. Ingbert-Mitte es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Südviertel führen könnte. Es sei daher zu befürchten, dass diese Strecke als Alternativstrecke benutzt werde.
Sodann fasst der Ortsrat vorstehenden Beschluss.
Beschluss:
Der Ortsrat fordert die Verwaltung auf Vorschläge zu Gunsten der Anwohner, insbesondere in folgenden Bereichen zu machen:
- Lärmschutz (Hinterlegung konkreter Maßnahmen, z.B. Lärmschutzwand). Es stellt sich die Frage, ob die Gemengelage korrekt gebildet wurde, insbesondere ob die Orientierung an einem reinen Wohngebiet geboten ist).
- Aufforstung einer Grünen Wand durch den Wald zwischen dem Wohngebiet und dem Gewerbegebiet.
- Fraglich ist, ob die Straßen sowie der Verkehrskreisel hinreichend leistungsfähig sind. Daher solle eine hierfür notwendige Verkehrssimulation durchgeführt werden.
- Die Abstände der Wohngebäude zur Bebauungsplangrenze sollen vergrößert werden.
- Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtrat Verbesserungen zu Gunsten der Anwohner vorzuschlagen.
- Die Verwaltung soll mitteilen, wie sie mit der Fällung der Bäume umgeht.
- Nach Klärung der Fragen soll die Thematik erneut im Ortsrat beraten werden. Darüber hinaus soll der Ortsrat über die Vorberatung im Stadtentwicklung-, Umwelt- und Werksausschuss informiert werden. Des Weiteren sollen die Bürger in Form einer erneuten Bürgerversammlung über die Ergebnisse der oben genannten Fragen unterrichtet werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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4,3 MB
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