20.08.2018 - 17 Fußgängerbrücke über Bahnstrecke "In der Au" zw...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Vorsitzende zeigt sich mit dem Vorhaben der DB, die Fußgängerbrücke zu sperren, nicht einverstanden. Er bittet die Verwaltung zu überprüfen, ob es nicht früher ein Wegerecht gegeben habe und ob nicht die Brücke sogar gewidmet wurde.

 

Herr Lambert (Verwaltung) teilt mit, dass die Verwaltung ebenfalls der Meinung sei, dass die Brücke erhalten bleiben müsste. Man wolle auch mit der DB Gespräche führen und Prüfergebnisse einsehen. Die Brücke sei eine wichtige Verbindung zu den Naherholungsgebieten, aber auch zu den Wohngebieten.

Seitens der Verwaltung werde geprüft, ob die Brücke durch die DB nochmals saniert werden könne und danach in den Eigentumsbestand der Stadt St. Ingbert übergehen könne. Danach müsste die Stadt natürlich für die Unterhaltung der Brücke aufkommen.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass es die Brücke bereits seit den 1950er Jahren in etwa gäbe. Damals wurde sie als „Neue Brück“ bezeichnet. Im Laufe der Zeit sei sie dann erneuert worden. Er schlägt vor, zu überprüfen, ob es einen Widmungsakt über einen öffentlich-rechtlichen Weg gibt, bei dem die DB sogar verpflichtet wäre, diese Brücke vorzuhalten.

 

OM Hauck teilt mit, dass sich die Brücke in einem sehr maroden Zustand befinde und dringend saniert werden müsste. Sie dankt in diesem Zusammenhang Herrn Lambert, den sie kontaktiert und über den maroden Zustand informiert habe.

 

Sodann fasst der Ortsrat vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

Der Ortsrat spricht sich nachdrücklich für die Erhaltung der Fußgängerbrücke aus. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob es – insbesondere auf Grund historische Verpflichtung oder Wegerechte – eine rechtliche Verpflichtung der DB gibt, die Fußgängerbrücke zu erhalten.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür, bei einer Nichtteilnahme des OM Theis, da sich dieses zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal befand.

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Anlagen zur Vorlage