11.06.2018 - 6 Beschaffung "Banner Fahrradfreundliche Stadt"

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Vorsitzende begrüßt Frau Ursula Hubertus (ADFC St. Ingbert). Er informiert Frau Hubertus darüber, dass sich der Ortsrat schon seit längerem mit der Idee beschäftigt, ein Banner anzuschaffen, mit diesem alle Verkehrsteilnehmer auf den gegenläufigen Fahrradverkehr in Einbahnstraßen hingewiesen werden sollen. Außerdem wolle der Ortsrat gerne noch weitere Ideen des ADFC erfahren.

 

Frau Hubertus stellte sich den Ortsratsmitgliedern kurz vor. Sie teilt mit, dass es nach mittlerweile fünf Jahren immer noch Autofahrer gibt, die von dem gegenläufigen Fahrradverkehr in Einbahnstraßen überrascht seien. Darüber hinaus merkt sie an, dass die Hinweisschilder („Gegenläufiger Fahrradverkehr“) speziell im Neunkircher Weg und der Gartenstraße fehlten. Sie bittet daher die Verwaltung die Beschilderung zu kontrollieren und zu verbessern.

 

Die Idee des Ortsrates in Form von Bannern auf gegenläufigen Fahrradverkehr in Einbahnstraßen hinzuweisen, begrüßt Frau Hubertus.

 

FV Thiel findet es für zu gefährlich als Fahrradfahrer in entgegengesetzter Richtung in Einbahnstraßen zu fahren. Daher kann er auch den Vorschlag des Ortsrates, in Form von Bannern dafür zu werben, nicht unterstützen.

 

FV Kaiser spricht sich dafür aus, die Beschilderung durch die Verwaltung zu kontrollieren und entsprechend korrigieren zu lassen. Weiterhin sollen an geeigneten Stellen Piktogramme angebracht sowie darüber hinaus Banner angeschafft werden.

 

OM Hauck schlägt vor, die Banner nicht nur an den Einbahnstraßen, sondern darüber hinaus auch an den Ortseingängen aufzuhängen, um darauf aufmerksam zu machen, dass in St. Ingberter Einbahnstraßen gegenläufiger Fahrradverkehr erlaubt sei.

 

Sodann fasst der Ortsrat vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

  1. Der Ortsrat bittet die Verwaltung in Einbahnstraßen, die für Radfahrer freigegeben sind in entgegengesetzte Richtung zu fahren, auf den Gegenverkehr hinzuweisen und die hierfür notwendige Beschilderung entsprechend dem Schreiben des ADFC zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Gartenstraße und des Neunkircher Weges Fahrradpiktogramme mit einem kleinen Pfeil in die Gegenrichtung (ohne Begrenzungslinie) anzubringen (vgl. ADFC-Schreiben).
  3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Banner mit der Aufschrift „Fahrradfahren im GEGENVERKEHR“ gemäß der Verwaltungsvorlage anzuschaffen und in Abstimmung mit betroffenen Hauseigentümern im Neunkircher Weg, Gartenstraße und der Alten Bahnhofstraße aufzuhängen.
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür.

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Anlagen zur Vorlage