28.02.2018 - 9 Neustrukturierung Musikschule und Ausschreibung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Mi., 28.02.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beschlussart:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Der Vorsitzende verweist auf die der Stadtratssitzung vorausgegangenen Ausschuss-Sitzung und die hieraus resultierenden Änderungen, dass die 2-Jahres-Befristung bestehen bleibe, jedoch werde die Stelle sowohl als Halbtags- bzw. Vollzeitstelle ausgeschrieben. Die geforderte Qualifikation (VDM-Lehrgang) müsse nicht vorliegen, sondern könne nach Einstellung nachgeholt werden.
Herr Hansen weist darauf hin, dass die Änderungen aufgrund eines Antrages der Familien-Partei eingeflossen und durch den Ausschuss mehrheitlich beschlossen worden seien.
FV Meier merkt an, dass seine Fraktion den Verwaltungsvorschlag für zielführender halte, da man sich derzeit in einer Umbruchphase befände. Die inhaltliche Entwicklung könne durch die neue Leitung in Form neuer Akzente weiterentwickelt werden, so dass die Musikschule stabilisiert und weiter ausgebaut werden könne.
FV Körner merkt an, dass ein Grundsatzbeschluss für die städtische Musikschule erforderlich sei, welcher erst zur Beschlusslage im Ausschuss geführt habe. Daher sei die Änderung der Ausschreibung notwendig. In der Diskussion habe man sich nicht nur am vorgenannten Grundsatz, sondern vielmehr auch an den Gegebenheiten orientiert, welche in der Musikschule derzeit vorzufinden wären. Hierdurch werde vermieden, dass in einem bestimmten Intervall (3 – 4 Jahre) erneut über eine Ausrichtung der Musikschule diskutiert werde. In Unkenntnis der großen Herausforderungen habe man sich im vergangenen Sommer für eine Stellenausschreibung mit umfangreichem Aufgabenbereich im Ehrenamt ausgesprochen und einen kollektiven Shit-Storm erlebt. Zur Gesamtthematik existieren Gutachten/Ausarbeitungen, an denen man sich orientieren könne und hieraus resultiere der Änderungsantrag der Familienpartei. Hauptamtlich in diesem Zusammenhang bedeute in der Außenwirkung gut bezahlt und es existiere eine hausinterne arbeitsrechtliche Weisungsgebundenheit. Es solle ein/e hochqualifizierte/r leitende/e Musikschulleiter/in gefunden werden.
FV Schmoll merkt an, dass die Musikschule derzeit bereits stark subventioniert sei, so dass die Verdoppelung der Ausgaben (Vollzeit- statt Halbtagsstelle) den erforderlichen Zuschuss weiter erhöhen würde. In anderen Bereichen der Stadt gäbe es bei den Pflichtaufgaben einen deutlich größeren Bedarf, so dass sich seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung anschließen werde.
FV Gaa führt fort, dass eine Musikschule zu den freiwilligen Leistungen der Kommune gehöre und kaum eine andere Kommune könne sich diese noch leisten. Bereits in den Haushaltberatungen habe seine Fraktion darauf hingewiesen, dass jährliche Defizit von 300.000 € in einigen Teilbereichen abzubauen. Die unterrichteten 500 Schüler stammen nicht ausschließlich aus St. Ingbert, so dass die angrenzenden Gemeinden hiervon profitierten. Er spricht sich daher für eine Teilzeitbesetzung der Musikschule aus, wobei er den Nachweis des VDM-Lehrganges vor bzw. nach Einstellung für erforderlich halte. Nach Gesamtabwägung werde sich die FDP-Stadtratsfraktion dem Vorschlag der Familienpartei anschließen.
SM Schweitzer hält die Teilzeit-/Halbtagsstelle für ausreichend und favorisiert die Abdeckung der Unterrichtsstunden in Honorarform. Derzeit sei überhaupt nicht erkennbar, ob eine Vollzeitbeschäftigung erforderlich sei.
FV Breinig schließt sich den Ausführungen des FV Körner an und betont, dass der Stadtrat in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt habe, wie wichtig die Musikschule sei. Diese und einige andere kulturelle Einrichtungen könne sich St. Ingbert glücklicherweise immer noch leisten (Stadtbücherei, VHS). Dies sei ein wichtiger Faktor für die Attraktivität der Stadt. Nicht zuletzt sei durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zum Umbau der ehemaligen JVA zur Musikschule ein wichtiges Signal gesetzt. Man befände sich aktuell in einer Umbruchphase und werde dem Entwurf der Familienpartei daher zustimmen.
FV Trittelvitz sieht in der Musikschule einen wichtigen Baustein des Kulturlebens der Stadt. Die Frage des Zeitumfanges werde sich in der nächsten Zeit zeigen, daher hält er es für sinnvoll, zunächst mit einer Halbtagsstelle zu beginnen. Die Arbeitszeit könne man bei Bedarf entsprechend erhöhen. Im Übrigen sei der Entwurf der Familienpartei gut gelungen, da sich nach dem Ausschreibungstext auch die bisherige Leitung auf die Stelle bewerben könne. Die sachgrundlose Befristung könne er mittragen, sofern die/der neue Stelleninhaber/in die Schulungen des VDM besuchen müsse.
FV Berthold schließt sich dem Änderungsantrag der Familienpartei an und erklärt für seine Fraktion, dass er diesem zustimmen werde. Die Tatsache, dass die ehrenamtlichen Leitungen in der Vergangenheit Probleme hervorgerufen haben, sollte nun ein Neustart der Musikschule mit einer hauptamtlichen Leitung erfolgen. Die Anforderungen der Ausschreibung sprächen hier seiner Ansicht nach eindeutig für eine Beschäftigung in Vollzeit, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass auch mit der verwaltungsseitig vorhandenen Leitung Absprachen zu treffen seien. Angesichts des Status als Bildungs- und Kulturstadt sei er erfreut, dass die Musikschule nicht nur erhalten bliebe, sondern ausgebaut werde.
SM Sauer erläutert für die SPD-Stadtratsfraktion, dass die Musikschule einen hohen Stellenwert genieße und man sich deshalb für eine Ausschreibung in Teilzeit ausspreche. Man erkenne ebenfalls die gestellten vielfältigen Aufgaben an die künftige Leiterin/den künftigen Leiter. Für eine Beschäftigung in Teilzeit spräche, dass man sich zum Teil auf die Empfehlungen stütze, die die beiden Experten (Ministerium und VdM) im Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales gegeben hatten. Für die Größe der hiesigen Musikschule sei nach deren Einschätzung eine Halbtagsstelle ausreichend.
FV Körner entgegnet, dass beide Experten auch geraten hätten, mehr Schüler in der Musikschule zu betreuen. Für diesen Wachstumszuwachs sei die Erhöhung als Vollzeitstelle ein "Invest". Sodann erläutert er nochmals den obenstehenden Grundsatzbeschluss.
SM Thiel erkundigt sich nach den finanziellen Auswirkungen einer Vollzeitstelle auf die Höhe der Gebühren der Musikschule, insbesondere ob diese dadurch eine Schule für betuchte Eliten werde oder ob jeder die Leistungen in Anspruch nehmen könne.
Der Vorsitzende führt aus, dass abzuwarten bliebe, welche Bewerbungen eingehen und in welcher Form die Stelle (Voll- oder Teilzeit) besetzt werde. Derzeit liege das Defizit zwischen 260 und 300 TEUR, was in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen sei.
HVL Hansen weist ergänzend darauf hin, dass die Gebühren/Entgelte durch den Stadtrat festgesetzt würden. Klar sei auch, dass eine solche Einrichtung nie kostendeckend arbeiten werde.
FV Meier erkundigt sich beim Vorsitzenden, worüber nun abgestimmt würde.
Der Vorsitzende führt aus, dass zum einen über den Grundsatzbeschluss der ursprünglich genannten 5 Punkte abgestimmt werde, wobei der Punkt 1 <Aufhebung des Beschlusses vom 29.08.2017> entfalle, da dieser bereits vom zuständigen Ausschuss aufgehoben wurde. Des Weiteren werde über den Ausschreibungstext abgestimmt, welcher in geänderter Form durch die Familien-Stadtratsfraktion eingereicht wurde.
FV Meier beantragt aus verschiedenen Gründen die Einzelabstimmung zu den Punkten des Grundsatzbeschlusses.
Sodann fasst der Stadtrat vorstehenden Beschluss.
Beschluss:
- Grundsatzbeschluss
- Die Musikschule St. Ingbert strebt eine Mitgliedschaft im Verband der Musikschulen e. V. (VdM) an.
- Die Leitung der Musikschule St. Ingbert soll künftig hauptamtlich erfolgen.
- Die Musikschule St. Ingbert ist als eigenständiger Betrieb zu führen und wird aus der Kulturabteilung ausgegliedert. Damit folgt St. Ingbert dem KGsT-Gutachten. Die geeignete Betriebsform ist zu prüfen, insbesondere Eigen- oder Regiebetrieb.
- An der Konzeption des variablen Unterrichts als Alleinstellungsmerkmal der Stadt St. Ingbert wird festgehalten.
- Stellenausschreibung - Ermächtigung
Die Musikschule St. Ingbert wird künftig hauptamtlich geleitet. Im Stellenplan 2019/2020 wird eine entsprechende Stelle (TVöD E 10) entweder 19,5 Std./Woche oder 39 Stunden/Woche geschaffen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle der hauptamtlichen Musikschulleitung zunächst befristet auf 2 Jahre auszuschreiben, mit dem Ziel, die Stelle zum 01.09.2018 zu besetzen.
- Ausschreibungstext
Die Biosphärenstadt St. Ingbert sucht zum 1. September 2018
eine/n hauptamtliche/n Leiter/in für die Städtische Musikschule
Es handelt sich um ein auf zwei Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis. Die Besetzung der Stelle ist sowohl in Voll- als auch in Teilzeit möglich. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Wir sind
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Wir sind eine Musikschule in kommunaler Trägerschaft, die seit 1972 besteht. Unser Angebot richtet sich nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM). Eine Aufnahme zum VdM streben wir zeitnah an. Es werden derzeit 470 Schülerinnen und Schüler in 325 Wochenstunden von 33 Honorarkräften unterrichtet. Unser innovatives und zukunftsorientiertes Pilotprojekt „Variabler Unterricht“ zielt auf die Bewältigung von gesellschaftlichen und demographischen Veränderungen und soll fortentwickelt werden. Der variable Unterricht ist eine formale Veränderung für bessere Bildungschancen und basiert auf der Flexibilisierung von Unterrichts-Einheiten / Unterrichts-Formen / Unterrichts-Inhalten und –methoden. Zeitkontingente können nach Bedarf zusammengefasst werden, Einzel-, Gruppen-, Ensembleunterricht können nach Bedarf genutzt werden. Der Variable Unterricht stärkt den Kernbereich der Musikschularbeit, die instrumentale Ausbildung. "Musik machen" und "Musik lernen" stehen im Vordergrund. Auf dieser Basis soll die Musikschule einen Wachstumskurs einschlagen. Eine Ausgliederung in einen eigenständigen Betrieb „Musikschule“ wird hierfür Grundlage sein und soll binnen Jahresfrist realisiert werden.
Wir suchen
Wir suchen spätestens zum 01.09.18 eine hauptamtliche Musikschulleitung (m/w) in Vollzeit, die als Persönlichkeit diesen skizzierten Weg der Musikschule St. Ingbert engagiert und motiviert gestalten kann. Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung von Schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten behinderten Menschen sind erwünscht. Die Stelle kann auch in Teilzeit besetzt werden. Die Probezeit beträgt 6 Wochen.
Wir erwarten
• Einen künstlerischen oder künstlerisch/pädagogischen Abschluss an einer Musikhochschule oder einer als gleichwertig anerkannten Institution.
• Mehrjährige Berufserfahrung als Musikschullehrer und idealerweise schon Erfahrungen in der Leitung einer Musikschule.
• Gute EDV-Kenntnisse sind von Vorteil
• Eine erfolgreiche Teilnahme am VdM-Lehrgang „Führung und Leitung einer Musikschule“ ist nachzuweisen. Er kann ggf. mit Antritt der Musikschulleitung berufsbegleitend absolviert werden.
• Nachgewiesene Kenntnisse in Betriebswirtschaftslehre oder Verwaltungsbetriebslehre sind von Vorteil
• Entscheidungsfreude, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Empathie, Organisations- und Verhandlungsgeschick runden Ihr Profil ab.
Zum Aufgabengebiet gehören
• Die wirtschaftliche und pädagogische Leitung und Verwaltung der Einrichtung
• Die Personal- und Budgetverantwortung
• Motivation und Inspiration von Mitarbeitern und Honorarkräften
• Vertretung der Musikschule nach innen und außen
• Organisation und Durchführung von öffentlichen Auftritten wie Musikschulveranstaltungen, Konzerten und Projekten
• Weiterentwicklung des innovativen und zukunftsorientierten Pilotprojektes „Variabler Unterricht“
• Die eigene Lehrtätigkeit als Musikschullehrer (nach einer Startphase 33 bis 50%)
• Weiterentwicklung der Kooperationen mit der örtlichen Musik-und Bildungslandschaft, wie allgemeinbildenden Schulen, Kindertagesstätten, Musikvereinen und anderen Kooperationspartnern
• Die erfolgreiche Akquisition von Drittmitteln durch Entwicklung eigener innovativer Projektansätze
• Mitwirkung bei der Umstrukturierung zu einem eigenständigen „Betrieb Musikschule“
• Erhalt und Erweiterung der Ausstattung der Musikschule
• Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Dokumentation
Wenn Sie diese Aufgaben interessieren, senden Sie bitte Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Tätigkeitsnachweise, Zeugnisabschriften) bis spätestens 08.04.2018, über www.interamt.de, ID-Nr. 439959 an den Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Anlagen zur Vorlage
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