29.11.2018 - 15 Neubau Feuerwehrgerätehaus Rohrbach - Finanzier...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

BG Adam Schmitt erkundigt sich danach, ob es mittlerweile einen genehmigten Standort für das Feuerwehrgeräthaus gäbe. Der Vorsitzende erwidert, da mit Ausnahme des BG Schmitt alle übrigen Stadtratsmitglieder dem Projekt zugestimmt hätten, sei der Standort somit genehmigt. BG Schmitt bezeichnet diese Aussage als "falsch".

 

BG Markus Hauck sieht hier ein mögliches rechtliches Problem in der Beratung des Tagesordnungspunktes, da der Punkt 5 der dieser Sitzung vorausgegangenen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre <Neubau Feuerwehrgerätehaus Rohrbach - Finanzierung der Mehrkosten> dort nicht beraten worden sei, da die Sitzung sozusagen verfrüht, also vor der Beratung beendet worden war.

 

HVL Hansen führt aus, dass der Stadtrat souverän sei und auch ohne Vorberatung im Ausschuss einen rechtswirksamen Beschluss fassen kann. Eine Vorberatung fand bereits im Ausschuss für Baumanagement statt und wurde noch in den Ausschuss für Finanzen und Biosphäre vertagt, in dem die Sitzung vor Beratung des Tagesordnungspunktes bereits geschlossen worden war. Eine Beschlussfassung des Stadtrates sei unproblematisch.

 

FV Gaa erkundigt sich nach der Fundstelle, wonach eine Fördergrenze beim Bau von 900.000 Euro bestehe. Unterstelle man bei der Umsetzung des Projektes inklusive Grundstück ein Investitionsvolumen von 4 Millionen Euro, so beliefe sich die Bezuschussung nur auf ¼ anstelle der immer genannten 50 %. Die Verwaltung solle beim Land darauf drängen, dass eine höhere Fördersumme gewährt werde.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass seitens des Innenministeriums im Rahmen der sogenannten Bedarfszuweisungen jährlich rund 50 Mio. Euro verteilt würden. Ihm selbst sei mündlich eine darüberhinausgehende Förderung in Aussicht gestellt worden. In schriftlicher Form läge bisher nichts vor. Weiterhin kann ein Förderantrag formell erst dann gestellt werden, wenn die Finanzmittel seitens der Stadt bereitstehen. Man werde in jedem Falle beim Land vorstellig werden mit dem Ziel, eine höhere Förderung zu erreichen.

 

Herr Beck verweist auf die Definition zu den Bedarfszuweisungen. Hier sei geregelt, das 50 % Zuschuss zu den Baukosten gewährt werden, bei einer Maximalbausumme von 900.000 Euro. Man könne bei einem höheren Finanzbedarf einen darüberhinausgehenden Förderantrag stellen. Dann werde entschieden, in welcher Höhe weiter bezuschusst werden kann; ein entsprechender Antrag sei bereits vorbereitet.

 

SM Monzel erkundigt sich danach, ob die Bezuschussung über den Betrag von 900.000 Euro aus anderen Finanztöpfen stamme und die eigentliche Bedarfszuweisung bei vorgenanntem Betrag ende.

 

Herr Beck verweist auf den zu stellenden Förderantrag auf Bedarfszuweisungen. Sobald dieser Antrag gestellt sei, könne aufgrund der Deckelung ein weiterer Förderantrag gestellt werden, mit dem Ziel, höhere Bedarfszuweisungen zu erhalten. Die im letzten Ausschuss vorgestellte HOBAU beinhalte die Kosten zur Erstellung des Gebäudes und sei Grundlage des Förderantrages. Danach werde entschieden, ob aus den Bedarfszuweisungen oder einem anderen Finanztopf des Saarlandes weitere Zuschüsse bereitgestellt werden.

 

FV Berthold bezweifelt, dass das Bauprojekt hiermit ausfinanziert sei. Es fehlten noch die Auflagen des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz. Man befände sich hier in der Wasserschutzzone II, so dass mit weiteren Kosten zu rechnen sei.

 

Herr Beck bezieht sich auf den aktuellen Ist-Zustand. Die Baukostenschätzung läge trotz der allgemein steigenden Baukosten 10 %-Punkte über der Schätzung. Sollten sich im Laufe des Verfahrens die Kosten nach oben entwickeln, z. B. durch Auflagen im Bauschein, so müsse über diese Mehrkosten erneut entschieden werden.

 

BG Adam Schmitt bittet festzuhalten, dass eine Baugenehmigung für das Projekt noch nicht vorläge und eine Gesamtkostenschätzung aufgrund der fehlenden Auflagen nicht möglich ist. Weiterhin erkundigt er sich danach, inwieweit die Kosten der Verlegung des Spielplatzes und die Kosten des Grundstückes sowie die Kosten der herzustellenden Parkplätze in den Kosten beinhaltet seien.

 

Herr Beck führt aus, dass derzeit eine Berechnung nach HOBAU vorliege. Diese werde immer vor der Baugenehmigung erstellt, niemals danach, die Parkplätze sind Teil der Berechnung. Das Grundstück werde dabei nicht gewertet, da es sich im Eigentum der Stadt befände. Bei keinem Projekt der vergangenen Jahre wurde nach der Kostengruppe <100 - Grundstück> der HOBAU ein Grundstück aufgeführt. Das Grundstück spiele bei der Ermittlung der Kosten des Projektes keine Rolle, da es sich bereits in städtischem Eigentum befindet.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über vorstehenden Beschluss abstimmen.

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Zur Finanzierung der nicht gedeckten Mehrkosten für die Durchführung der Neubaumaßnahme Feuerwehrgerätehaus Rohrbach werden von der Buchungsstelle 5.5.20.03/1442.783200 – Sanierung Verrohrung Rohrbach zwischen der Otto-Toussaint-Straße und Ludwigstraße – Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von

 

250.000,00 €

 

umgewidmet und der Buchungsstelle 1.1.11.02/2312.783050 zugeführt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  38

Ablehnung:  00

Enthaltung:  01