20.09.2018 - 14 Vergnügungsstättenkonzept für die Stadtteile St...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

 

Der Vorsitzende verweist auf kleine redaktionelle Änderungen im Konzept und bittet auf Nachfrage aus der Mitte des Rates um nähere Erläuterung durch die Stadtplanung.

 

Frau Geib erläutert, dass im Konzept eine kleine Änderung vorgenommen wurde, da in Teil B auf Seite 10 ff Empfehlungen zur Steuerung von prostitutiven Einrichtungen unter Spiegelstrich 2 in den Erdgeschosszonen im Kerngebiet Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Wohnungsprostitution in Kerngebietsbereichen in Ausnahmen zulässig sein sollen. Dies wurde unter anderem vom Ortsrat St. Ingbert-Mitte bemängelt. Dieser Spiegelstrich im Verhältnis zum Spiegelstrich 7, wonach die prostitutiven Einrichtungen generell ausgeschlossen werden sollen, habe sich widersprochen, so dass dieser Spiegelstrich herausgenommen wurde. Diese Regelungen werden als Empfehlung in die Sperrgebietsverordnung mitgenommen.

 

FV Meier merkt an, dass die Regelung hierdurch ein wenig restriktiver geworden sei; Frau Geib bejaht dies.

 

SM Behmann bemängelt hier das Fehlen der Stellungnahmen der Ortsräte, wie auch schon in den Ausschüssen zuvor. Weiterhin fragt sie nach, warum die Wohngebiete ausgenommen seien.

 

HVL Hansen verweist auf das Einladungsdokument. Die Stellungnahmen zur Thematik seien am Schluss beigefügt.

 

Frau Geib antwortet, dass in Wohngebieten prostitutive Einrichtungen generell ausgeschlossen seien.

 

SM Fries begrüßt aus Sicht der CDU-Stadtratsfraktion das vorgelegte Vergnügungsstättenkonzept in dieser geänderten Fassung ausdrücklich. Hier habe der OR-Mitte beim ersten Lesen durchaus berechtigte Bedenken, dass mit Ausnahme der Erdgeschosszone Prostitution in der Innenstadt in den oberen Geschossen zulässig wäre.

 

Sodann fasst der Stadtrat vorstehenden Beschluss.

Reduzieren

Die Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadtteile St. Ingbert, Rohrbach und Rentrisch (Teil A und B) wird gemäß § 1 Abs.  6 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

 

Anlage 1 (Vergnügungsstätten-Konzeption) ist Teil des Beschlusses.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage