21.06.2018 - 7 Bebauungsplanes Nr. 702 III "Klébergelände Nord...

Beschlussart:
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Protokoll:

 

FV Gaa verweist auf die Vorberatungen im Ausschuss. Danach wirke sich der bisherige Bebauungsplan für das Kléber-Gelände negativer auf den Bereich der Anwohner aus, als der neue zu beschließende Bebauungsplan. Daher bittet er um Darlegung der wesentlichen Änderungen.

 

Frau Geib (Stadtplanung) führt aus, dass der jetzt bestehende gültige Bebauungsplan eine Aufteilung in Gewerbe- und Industriegebiet vorsehe. Zur Hasseler Chaussee hin sei damit eine Bauhöhe von bis zu 16 m möglich, weiterhin könne die Bebauung bis zu einem Abstand von 8 m an die vorhandene Grundstücksgrenze der Fläche des Investors heranrücken. Weiterhin war dort eine sehr kleinteilige Bebauung vorgesehen. Die nun angestrebte großteilige Bebauung mit Andienung über den Kreisel stelle eine Verbesserung dar, da ursprünglich eine Andienung von der Hasseler Chaussee her möglich war und die Abstände zu den Grundstücken nun zwischen 16 und 20 Meter betragen soll.

 

SM Schweitzer erkundigt sich nach Behauptungen, wonach die Bürger nach Abgabe der Eingaben zur Offenlage des Bebauungsplanes keine Rückmeldung erhalten hätten.

 

Frau Geib führt hierzu aus, dass im Bauleitverfahren bei der ersten Offenlage alle Eingaben gesammelt und der Bebauungsplan überarbeitet und abgewogen werde. Insgesamt wurden 56 Träger öffentlicher Belange gehört. Es ist rechtstechnisch nicht vorgesehen, dass die Abwägungen den Betroffenen gegenüber direkt bekanntgemacht werden. Vielmehr erfolge eine zweite Offenlage, welche die Eingaben nach ihrer Wertung beinhalte. Daher stehe heute auch der Punkt 2 "Abwägungsbeschluss" zur Abstimmung. Im Anschluss an diesen Beschluss werden die Betroffenen und die Träger öffentlicher Belange informiert. Es gab zwischenzeitlich auch Gespräche mit problematischen Trägern öffentlicher Belange sowie der Wäldchen GbR.

 

Der Vorsitzende bittet um Ruhe im Ratssaal und verweist auf die einzuhaltenden Regeln, wonach nur den Stadträten ein Rederecht zustehe. Weiterhin verweist er auf stattgefundene Gespräche mit den Anwohnern und dem Investor in seinem Besprechungszimmer. Darüber hinaus regt er an, heute einen Vertagungsbeschluss herbeizuführen, damit sich die beiden Parteien erneut treffen und besprechen können.

 

FV Schmoll verweist auf eine sachliche Diskussion und begrüßt den Vorschlag des Vorsitzenden, die "Schärfe" aus der Diskussion herauszunehmen. Weiterhin hätten die Ratsfraktionen am Vortag ein Schreiben der Bürgerinitiative erhalten, worin massive Kritik an dem Vorgehen der Verwaltung geübt wurde. Unabhängig davon, ob diese Kritik berechtigt sei, solle man frühzeitig vorgetragene Bedenken in das Verfahren einfließen lassen und heute sei der falsche Rahmen, einen Beschluss zu fassen, so dass er sich für eine erneute Beratung im Ausschuss ausspreche.

 

FV Berthold spricht sich ebenfalls für eine Vertagung der Angelegenheit aus. Weiterhin merkt er zum Planschnitt AA an, dass dort ein Abstand zum nächstgelegenen Gebäude von 75 m vorliege und somit der Abstand von 100 m unterschritten werde und bittet um Erläuterung, warum dies gerade an der engsten Stelle im südwestlichen Bereich erfolge.

 

Frau Geib verweist auf den sogenannten Abstandserlass des Landes NRW, welcher keine Gesetzeskraft entfalte und auch unterschritten werden kann. Nach dem jetzigen Bebauungsplan betrage der Abstand sogar nur 55 Meter.

 

Der Vorsitzende wirft ein, dass man im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung mit Teilnahme der Planungsbüros, des Investors und der Stadtverwaltung alle aufkommenden detaillierten Fragen erörtern werde, um danach in den Ausschüssen erneut zu beraten.

 

SM Weisgerber stellt fest, dass sich der zuständige Ausschuss mit der Angelegenheit zwar befasst, aber keine Entscheidung getroffen habe und die Thematik an den Ortsrat St. Ingbert-Mitte weitergeleitet habe. Daher stellt er den Geschäftsordnungsantrag, die Angelegenheit im zuständigen Ausschuss zu beraten.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über vorstehenden GO-Antrag abstimmen, welcher einstimmig angenommen wird. Sodann verlässt die Mehrzahl der anwesenden Bürgerinnen und Bürger den Ratssaal.

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Beschluss:

 

Die Entscheidung wird zur erneuten Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss zur Vorberatung zurückverwiesen, unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür.

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Anlagen zur Vorlage