21.06.2018 - 20 Resolution Finanzsituation und Kreisumlage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 21.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen (2)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
Der Vorsitzende verweist auf vorstehende Resolution an den Saarpfalz-Kreis und das Saarland.
FV Schmoll verweist auf die gute Zusammenarbeit der 7 Ratsfraktionen bei der gemeinsamen Erstellung der Resolution in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer (Herr Detemple) und Herrn Rebmann.
Sodann fasst der Stadtrat vorstehenden Beschluss.
- Resolution zur Verbesserung der Finanzlage der Stadt St. Ingbert an den Landrat des Saarpfalz-Kreises
Die Mittelstadt St. Ingbert besitzt auf Grund einer konsequenten Finanzplanung durch ihre Verwaltung und verantwortungsvoller Beschlüsse ihres Stadtrates als eine von wenigen Kommunen im Saarland keine Schulden in Form von Kassenkrediten.
Die in den letzten Jahren dramatisch gestiegene Kreisumlage hat die Mittelstadt St. Ingbert vor immer größer werdende, strukturelle Probleme gestellt, die bei der prognostizierten Steigerung zu einer weiteren, massiven Verschlechterung der Finanzlage der Stadt St. Ingbert führen wird.
Der Saarpfalz-Kreis wird daher aufgefordert:
- bei seinen eigenen Haushaltsplanungen erkennbare Zeichen für Einsparungen zu setzen,
- gemeinsam und in Abstimmung mit den Kommunen bestehende Doppelstrukturen abzubauen und
- eine bessere Finanzausstattung beim Land einzufordern.
Die Haushaltsplanung des Saarpfalz-Kreises muss früher aufgestellt, die Kommunen über die Planung und weitere Entwicklung frühzeitig informiert werden. Bei der Festlegung der Höhe der Kreisumlage ist die Finanzsituation der Kommunen im Sinne der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (Rechtsstreit Gemeinde Überherrn./. Landkreis vom 6.4.2018) entsprechend zu berücksichtigen.
Der Saarpfalz-Kreis möge darauf drängen, dass die Ergebnisse des vom Land im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kommunalpaketes vergebenen Auftrages zur Begutachtung der Gemeindeverbände kurzfristig präsentiert werden. Handlungsempfehlungen, die zu einer Eindämmung des Anstieges bzw. zu einer Reduktion des Umlagebedarfes der Gemeindeverbände führen, müssen schnellstmöglich umgesetzt werden.
- Resolution zur Verbesserung der Finanzlage bzw. Finanzausstattung der Stadt St. Ingbert an die Landesregierung in Saarbrücken
Die Mittelstadt St. Ingbert besitzt auf Grund einer konsequenten Finanzplanung durch ihre Verwaltung und verantwortungsvoller Beschlüsse ihres Stadtrates als eine von wenigen Kommunen im Saarland keine Schulden in Form von Kassenkrediten, sieht jedoch ihre finanzielle Leistungsfähigkeit immer mehr in Gefahr.
Obwohl St. Ingbert in den letzten Jahren von Zuschüssen des Landes in Millionenhöhe (wie Sanierung Ludwigschule, Brandschutzmaßnahmen Rischbachschule, etc.) profitiert hat, ist es von Förderprogrammen (wie bspw. den Kommunalinvestitionsförderprogrammen des Bundes) auf Grund ihrer Einstufung als finanzstarke Kommune im Saarland ausgeschlossen; im Rahmen der Haushaltsplanung wird die Stadt vom Landesverwaltungsamt aufgrund des Konsolidierungserlasses jedoch als finanzschwach angesehen und die Darlehensaufnahme auf rd. 1,8 Mio.€ jährlich begrenzt. Dies hat zur Folge, dass die Stadt ihren enormen Investitionsstau (insbesondere im Schulbereich) nicht abarbeiten kann. Dieses Paradoxon muss unverzüglich aufgelöst werden.
Der Stadtrat unterstützt die Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit und begrüßt aus Solidarität mit den anderen Kommunen die Ankündigung der Landesregierung, eine "Saarlandkasse" einzuführen. Bei den finanziellen Vorteilen, die den Kommunen mit Kassenkrediten hierdurch entstehen, muss St. Ingbert als Kommune ohne Kassenkredite in angemessener Weise partizipieren. Des Weiteren müssen den Landkreisen / dem Regionalverband finanzielle Nachteile, die durch die Zuführung von Mitteln in eine Saarlandkasse statt in die kommunale Finanzausgleichsmasse entstehen, ausgeglichen werden.
Entscheidend für die zukünftige Entwicklung der Finanzen der Mittelstadt St. Ingbert werden aus Sicht des Stadtrates die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips sowie die Entwicklung der Kreisumlage sein. Die Landesregierung hat das Prinzip der Konnexität als Grundlage ihrer die Kommunen betreffenden Entscheidungen bereits gesetzlich verankert; sie wird aufgefordert, sich auch auf Bundesebene für eine konsequente Umsetzung dieses Prinzips einzusetzen.
In diesem Zusammenhang möge sich das Land beim Bund dafür stark machen, dass die Landkreise/der Regionalverband bei den durch die Sozialgesetzgebung hervorgerufenen exorbitant hohen und weiter steigenden Soziallasten entlastet werden und der damit verbundene dramatische Anstieg der Kreisumlage gestoppt wird.
Die Ergebnisse des vom Land im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kommunalpaketes vergebenen Auftrages zur Begutachtung der Gemeindeverbände müssen präsentiert werden, Handlungsempfehlungen, die zu einer Eindämmung des Anstieges bzw. zu einer Reduktion des Umlagebedarfes der Gemeindeverbände führen, müssen schnellstens umgesetzt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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195,7 kB
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