21.06.2018 - 5 Verlängerung der Veränderungssperre für den Gel...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Ohne weitere Diskussion ergeht vorstehender Beschluss.

 

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Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 509 "Umfeld Kapellenstraße" die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 07. Juli 2016 erlassene Satzung zur Veränderungssperre (siehe Anlage) um ein Jahr verlängert.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt an dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf eines Jahres, vom Tag der Bekanntmachung, außer Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür.

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Anlagen zur Vorlage

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